Von: mk
Bozen – Nach der erschreckenden, erfreulicherweise nicht lebensbedrohlichen Attacke eines Hundes auf das fünfjährige Kind einer Urlauberfamilie sind die Vierbeiner auch zum Thema im Landtag geworden.
Für die Grünen im Südtiroler Landtag stellte sich – jenseits der Wolfsproblematik – auch die Frage nach der Entwicklung der jährlichen Zahl der Hundebisse in Südtirol.
Die im Lande beeindruckend feststellbare Proliferation von vierbeinigen Lebensabschnitts-Partnern aller Größen lege den Schluss nahe, dass damit auch eine erhöhte Bissquote eingetreten ist, bemerkte die Landtagsabgeordnete Brigitte Foppa im Rahmen der aktuellen Fragenstunde.
Zu deren Feststellung gibt es Dokumentationen: So wird nach ärztlicher Behandlung infolge Auflage des Sanitätsbetriebs stets ein Protokoll über „Körperverletzung nach Tierbiss“ aufgenommen, das die Daten der Betroffenen ebenso registriert wie Rasse und Farbe des Tiers und dessen Halter. Hans Heiss stellte folgende Fragen an die Landesregierung: Werden die im Sanitätsbetrieb dokumentierten „Berichterstattungen über Körperverletzung nach Tierbiss“ statistisch ausgewertet und aggregiert? Wenn ja, welche Trends zeichnen sich bei den Hundebissen in den letzten Jahren etwa 2014, 2015, 2016 und allenfalls 2017 ab?
Die Tierbisse würden dokumentiert, aber nicht regelmäßig, antwortete LR Arnold Schuler. Der Trend zur Hundehaltung nehme stark zu, rund zehn Prozent jährlich. Die Bissverletzungen durch Hunde hätten aber nicht in diesem Ausmaß zugenommen. 483 Bissverletzungen seien 2017 gemeldet worden.
Vor kurzem wurde im Bergdorf Onach beobachtet, dass ein großer Bus mit drei Schülern und einer Lehrperson angekommen ist, berichtete Hannes Zingerle. Angeblich war und ist dieser Bus (38 Sitzplätze) für den Schwimmkurs-Transport der Schüler von Onach im Einsatz. Zingerle wollte dazu Genaueres erfahren: Wird in der Grundschule Onach ein Schwimmkurs für die Schüler angeboten? Wenn ja, wie oft und wo wird der Schwimmkurs angeboten? Wie viele Schüler beteiligen sich am Schwimmkurs? Wie viele Schüler lehnen das Angebot des Schwimmkurses ab? Welches Transportmittel war bisher für Hin- und Rückfahrt von Onach zur Ortschaft des Schwimmkurses im Einsatz? Bitte um genaue Begründung der Auswahl des Fahrzeuges. Welches Transportmittel wird in Zukunft für Hin- und Rückfahrt von Onach zur Ortschaft des Schwimmkurses im Einsatz sein? Zingerle bat schließlich um genaue Begründung für die Auswahl des Fahrzeugs.
Es werde ein Schwimmkurs für alle Grundschulen des Sprengels angeboten, in diesem Fall in Bruneck, antwortete LR Philipp Achammer. Für den Transport wurde das günstigste Angebot ausgewählt. Der Bus müsse für 25 Schüler Platz haben, da auch die Schüler der anderen Grundschulen mitfahren würden.
Seit Juli 2017 erreichten 3000 tunesische Migranten die italienische Küste, von denen lediglich 400 identifiziert werden konnten, bemerkte Sven Knoll. Kürzlich wurde von Interpol eine Liste mit mutmaßlichen 50 IS-Terroristen veröffentlicht, welche (als Flüchtlinge getarnt) angekommen sind. Vier Personen davon sind den EU-Behörden bereits einschlägig bekannt. Auch Italiens Innenministerium warnte wiederholt vor IS-Kämpfern, welche sich als Flüchtlinge getarnt in den EU-Ländern verteilen. Knolls Fragen an die Landesregierung: Wie viele der obgenannten Tunesier wurden in Südtirol untergebracht? Konnten die in Südtirol untergebrachten Tunesier identifiziert und ausreichend kontrolliert werden? Was wird die Landesregierung unternehmen, um die beschriebenen Risiken zu vermeiden?
Die Identität der Asylwerber falle in die ausschließliche Zuständigkeit des Staates, antwortete LR Martha Stocker, die zugab, dass sie auch gern mehr wüsste. Es sei aber nicht davon auszugehen, dass der Staat den Regionen Personen zuweise, die er der IS-Mitgliedschaft verdächtige. Das Land könnte wenigstens Informationen bei der Quästur oder der Regierung einholen, erwiderte Knoll.
Ein Flügel des seit 1999 dem Land gehörenden Grandhotel Toblach, der „Fürstenhof“ im Osten, wurde der Opera di Assistenza Pontificia (ODAR), Bologna überlassen, um Sozial- und Bildungstourismus zu ermöglichen, stellte Brigitte Foppa fest. Faktisch hat dieser sog. „Fürstenhof“ mit 57 Zimmern den Rang eines Hotels, lange zu allzu günstigen Konditionen. Der Jahreszins erreichte 2012 mit nur 11.804 € knapp 1.000 € monatlich. Zudem übertrug die ODAR die Nutzung des „Fürstentrakts“ der „Genossenschaft 13 maggio, die den Fürstentrakt wie ein normales Hotel führte, mit Halbpension zu Superprice-, Basic- und Classic-Preisen. Die Abt. Sozialwesen und das Vertragsamt verwiesen Ende 2012 auf den Missstand und den faktischen Vertragsbruch seitens der ODAR. Letzthin verlängerte die Landesregierung den Vertrag nur mehr bis 30. 09. 2016, nun zu einem Konzessionszins von immerhin 54.000 €/Jahr, wobei die GIS mit rund 5000 € vom Land erlegt wurde. Heiss fragte dazu die Landesregierung: Wurde der ODAR per 30. 09. 2016 gekündigt? Im Falle der Verlängerung: Wie lange, zu welcher Jahresmiete erfolgt sie? Wenn nein, welche Nutzung ist für den „Fürstenhof“ vorgesehen?
Der Ostflügel sei der ODAR bis 30. 9. 2017 zur Verfügung gestellt worden, antwortete LR Christian Tommasini, und soll nun der Euregio zur Verfügung gestellt werden.
Laut Förderungskriterien sind Schindeldächer unverschalt zu verlegen, wodurch sie großen Schneemassen kaum stand halten, bemängelte Maria Hochgruber Kuenzer. Der Schnee bleibt außerdem unter den Schindeln liegen und verringert ihre Haltbarkeit. Hochgruber Kuenzer stellte dazu folgende Fragen: Inwieweit berücksichtigen die Kriterien zur Landschafts- und Heimatpflege zeitgemäße Standards zur Sicherheit und zur Stabilität von Almhütten? Wo sieht die Landesregierung ein Problem, die Kriterien der Landschafts- und Heimatpflege für einen besseren Schutz der Schindeldächer und längerer Haltbarkeit der Schindeln abzuändern? Ist die Landesregierung gewillt – vor Ablauf der Frist für Anträge um Beiträge 2018 –, die Kriterien zur Förderung in lawinengefährdeten Gebieten abzuändern?
Bereits heute würden die Kriterien eine Verschalung bei Wohngebäuden und Almhütten vorsehen, antwortete LR Richard Theiner. Die Landesregierung überlege derzeit eine Änderung der Kriterien, damit die Gesuche später eingereicht werden können.
Die Busfahrer der SAD hätten nach Anstellung ein Jahr Zeit, um die zweite Sprache zu erlernen, was beim derzeitigen Arbeitsklima aber schwierig sei, bemerkte Paul Köllensperger, der an der Zweisprachigkeitspflicht dennoch festhalten wollte. Er fragte, ob man den Busfahrern, wie anderen Berufsgruppen auch, mehr Zeit einräumen könnte, und ob das Land in diesem Sinne direkt tätig werden könne oder mit SAD und Gewerkschaften Gespräche führen wolle.
LR Florian Mussner verwies auf das Recht der Fahrgäste auf Auskunft in der Muttersprache. Sollte es an einheimischem Personal fehlen, liege es in der Verantwortung des Konzessionärs, dass Grundkenntnisse der Sprache erlernt würden. Dafür sei ein Jahr mehr als ausreichend. Mussner räumte aber ein, dass die Situation derzeit nicht zufriedenstellend sei, sie habe sich verschlimmert.