Von: mk
Bozen – Bereits seit dem Jahr 2006 gibt es das Projekt “Plus+35”, bei dem Arbeitsstellen zugunsten von Menschen mit Behinderung in öffentlichen Körperschaften teilfinanziert werden. Diese Regelung in Anspruch nehmen können der Südtiroler Sanitätsbetrieb, Gemeinden und Bezirksgemeinschaften sowie öffentliche Betriebe für Pflege- und Betreuungsdienste. Das Interesse der berechtigten Körperschaften war bereits in den Vorjahren so groß, dass mittlerweile die Stellen von ursprünglich 35 auf 131 Arbeitsplätze ausgedehnt wurde.
Mit dem Beschluss der Landesregierung vom vergangenen Dienstag ist dieses Kontingent auf künftig 152 Vollzeitstellen aufgestockt worden. Vorgeschlagen hatte den Beschluss Soziallandesrätin Waltraud Deeg, die dazu erklärt: “Eine Arbeitsstelle ist für uns alle eine wichtige Voraussetzung, um am gesellschaftlichen Leben aktiv teilhaben zu können. Dies gilt auch für Menschen mit Behinderung, die auch mithilfe des bewährten Projektes ‘Plus+35’ eine Beschäftigung finden und sich somit einbringen können.”
183 Beschäftigte mit Behinderung in Gemeinden, Sanität, Bezirksgemeinschaften, öffentlichen Betrieben
Momentan werden die 131 Arbeitsstellen von 183 Angestellten besetzt, da auch die Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung vorgesehen ist. Künftig stehen sechs weitere Stellen (insgesamt 41) im Sanitätsbetrieb und 15 zusätzliche Stellen (von insgesamt 111) in Gemeinden, Bezirksgemeinschaften, Gemeindekonsortien und öffentlichen Betrieben für Pflege und Betreuungsdienste zur Verfügung. Die Stellen sind für jene Angestellte reserviert, die sich in die Ranglisten zur Pflichtvermittlung eintragen lassen und im Besitz der Bescheinigung der zuständigen Ärztekommission sind. Eine der Voraussetzungen ist eine anerkannte körperliche Beeinträchtigung von mehr als 74 Prozent oder eine psychische oder kognitive Beeinträchtigung (unabhängig vom Prozentsatz der Zivilinvalidität). Zudem müssen Interessierte den Nachweis der Teilnahme an einem Arbeitseingliederungsprojekt vorbringen sowie im Besitz der allgemeinen Zugangsvoraussetzungen für den öffentlichen Dienst sein (Sprachgruppenzugehörigkeit, Zweisprachigkeitsnachweis, Studientitel).
Land unterstützt Körperschaften bei Arbeitseingliederung
Interessierte öffentliche Körperschaften, die einen Angestellten mit Behinderung im Rahmen oder über die Pflichtquote hinaus beschäftigen, werden vom Land finanziell unterstützt. Das entsprechende Ansuchen kann jährlich bis 28. Februar für eine Erneuerung des Arbeitsverhältnisses, oder bis 31. Mai und 30. September für eine Neuanstellung im Amt für Menschen mit Behinderung eingereicht werden. “Der Landesverwaltung, aber auch den weiteren öffentlichen Arbeitgebern im Land kommt eine wichtige Vorbildfunktion zu. Dies gilt auch im Bereich der Arbeitseingliederung von Menschen mit Behinderung, für die ein reguläres Arbeitsverhältnis weit mehr sein kann als ein Job: Vielmehr geht es darum, sich als Teil der Gesellschaft zu fühlen und durch die eigene Leistung zum eigenen Lebensunterhalt beitragen zu können”, betont Landesrätin Deeg.