Arbeit in der Gemeindeverwaltung

Meran bietet 23 Arbeitslosen eine Beschäftigung an

Mittwoch, 23. Oktober 2024 | 14:50 Uhr

Von: Ivd

Meran – Insgesamt dreiundzwanzig Personen, die seit mindestens sechs Monaten arbeitslos sind, werden im Laufe des Jahres 2025 im Rahmen von gemeinnützigen Projekten eine bezahlte Tätigkeit in der Gemeindeverwaltung ausüben können. Grünes Licht für diese Maßnahme gab gestern die Stadtregierung, indem sie einen entsprechenden Vorschlag des Personalamtes im Einvernehmen mit den Führungskräften genehmigte.

„Gemäß dem Landesgesetz Nummer elf vom 11. März 1986 können die Landesverwaltung selbst sowie alle Körperschaften und Anstalten, die der Aufsicht durch die Landesverwaltung unterworfen sind, Personen, die seit mindestens sechs Monaten arbeitslos sind, vorübergehend in gemeinnützigen Projekten beschäftigen. Diese Projekte werden in der Regel jährlich durchgeführt und können um ein weiteres Jahr verlängert werden; danach müssen sie der Arbeitsabteilung der Landesverwaltung erneut vorgelegt werden. Im Rahmen dieser Projekte wird die Stadtgemeinde Meran im Laufe des Jahres 2025 insgesamt 23 Menschen, die seit mindestens sechs Monaten den Arbeitslosenstatus besitzen, in den verschiedenen Ämtern beschäftigen – vom Amt für private Bautätigkeiten bis zum Steueramt, vom Stadtmuseum bis zur Stadtgärtnerei. In vier Fällen handelt es sich dabei um Menschen mit Beeinträchtigung“, erklärte der Personalstadtrat Nerio Zaccaria heute auf der Pressekonferenz der Stadtregierung.

„Auch mit der Umsetzung dieser seit mehreren Jahren mit Erfolg durchgeführten Projekte bestätigt die Stadtgemeinde Meran ihr besonderes Augenmerk auf die schwächsten und von sozialer Ausgrenzung bedrohten Bevölkerungsgruppen. Gemeinnützige Projekte sind nicht nur eine institutionelle Verpflichtung. Sie sind eine Chance für die Eingliederung und das Wachstum der Begünstigten, die sich neue Fähigkeiten aneignen und ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessern können, aber sie sind auch eine Chance für die öffentliche Hand. Dank der beteiligten Personen ist es nämlich in vielen Fällen möglich, Dienstleistungsbedürfnisse zu erfüllen, die das vorhandene Personal aufgrund des Arbeitsaufkommens nicht konstant und erschöpfend gewährleisten kann. Man denke nur – um ein Beispiel zu nennen – an die Tätigkeit des Scannens und Archivierens von Akten und Dokumenten oder an die Instandhaltungsarbeiten an öffentlichen Grünanlagen”, so Zaccaria.

Das Verfahren sieht nun vor, dass das Personalamt die Projekte beim Arbeitsvermittlungszentrum in Meran einreicht. Der Direktor der Abteilung Arbeitsmarktservice der Autonomen Provinz Bozen wird über die Anträge entscheiden. Gleichzeitig mit der Genehmigung der Projekte wird auch ein möglicher Beitrag der Provinz festgelegt. Sollte die Landesverwaltung keinen Beitrag gewähren, müsste die Gemeindeverwaltung den Höchstbetrag von 360.655 Euro bereitstellen. Im Falle einer Beteiligung des Landes (in Höhe von 20 Prozent der Ausgaben Plus 50 Prozent für Menschen mit Beeinträchtigung, zusätzlich zu den Beiträgen des INAIL und des INPS) würden sich die von der Gemeinde zu tragenden Ausgaben auf 244.822 Euro belaufen. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt für das Jahr 2025 vorgesehen.

Bezirk: Burggrafenamt