Von: mk
Meran – Die kommissarische Stadtverwaltung in Meran hat beschlossen, bis einschließlich 30. September in diesem Jahr für die Vorführungsorte an der Kreuzung Laubengasse/Sparkassenstraße sowie an der Kreuzung Sparkassenstraße/Freiheitsstraße den Zeitraum für Straßenkunstdarbietungen, die sich akustischer Ausdrucksformen welcher Art auch immer bedienen, wie folgt einzuschränken: von Montag bis Freitag von 18.00 bis 22.00 Uhr.
Dies sieht der Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 202 vom 24. August 2021 vor, der für unverzüglich vollziehbar erklärt wurde.
Die Maßnahme zielt darauf hin, eine bessere Verteilung der Straßenkunstdarbietungen im Gemeindegebiet zu fördern.
Es hat sich nämlich gezeigt, dass Straßenkünstlerinnen und -künstler offenbar die obengenannten Vorführungsorte bevorzugen.
Dort befinden sich jedoch viele Geschäfte, Büros, und öffentliche Dienste und auch Wohnungen. Daher können akustische Darbietungen, manchmal auch mit Verstärkungsanlagen, die über lange Zeit andauern und sich laufend wiederholen, den ordnungsgemäßen Arbeitsablauf und die Personen, die in den genannten Einrichtungen arbeiten, stören und bei der Ausübung ihrer Arbeit behindern.
In dieser Hinsicht waren in den letzten Wochen viele, klar definierte und begründete Beschwerden bei der Stadtverwaltung eingegangen.