Von: mk
Bozen – Die Landesregierung will den Zugang zu „zusätzlichen“ Leistungen strenger regeln: Diese werden von jetzt an nur den Personen vorbehalten, die sich „integrationswillig zeigen“. Die Aussage bezieht sich auf Artikel 18 des Omnibusgesetzes Nr. 125/2017, das am Montag, den 22. Mai, im vierten Gesetzgebungsausschuss behandelt wird. Darauf machen die grünen Landtagsabgeordneten Riccardo Dello Sbarba, Brigitte Foppa und Hans Heiss aufmerksam.
„Wir werden sehen, ob es sich dabei um eine vorgezogene Wahlkampagne handelt, um einen starken Auftritt zulasten der schwächsten Personen ohne Wahlrecht“, erklären die Grünen. Die Grüne Fraktion im Landtag habe bereits eine Anfrage eingereicht, die „sämtliche Widersprüche der neuen Bestimmung aufführt“.
Zu dieser neuen Regelung über die Leistungen sei der Landesintegrationsbeirat nicht angehört worden, obwohl vom Gesetz vorgeschrieben, argumentieren die Grünen einerseits.
In den dürftigen 16 Zeilen des Artikels 18 seien andererseits weder die Leistungen, die allenfalls verweigert werden würden, noch gültige Kriterien festgeschrieben, um zu entscheiden, ob eine Person integrationswillig ist, oder nicht.
„Die neue Bestimmung verfügt über keine wissenschaftliche Grundlage zum komplexen Thema des ‚Integrationswillens‘ und die entsprechenden Folgen, weder auf lokaler noch auf europäischer Ebene“, so die Grünen weiter.
Der Gesetzesartikel gehe außerdem an keiner Stelle auf die schon gültigen rechtlichen Rahmenbedingungen ein. Diese würden bereits Einschränkungen vorsehen (fünfjähriger Wohnsitz und Arbeit im Land), die von italienischen und europäischen Gerichten bereits als ausreichend eingestuft wurden.
Und: „Das Land selbst hat gegen sein Integrationsgesetz verstoßen, da es das im Landesgesetz Nr. 12/2011 vorgesehene ‚Antidiskriminierungszentrum‘ nie ins Leben gerufen hat. Bevor das Land also den Migrantinnen und Migranten Auflagen erteilt, sollte es seine eigenen Hausaufgaben machen, und dadurch die Integration fördern.“
„Die Landesregierung schaltet auf einen harten Kurs mit den Migrantinnen und Migranten, aber uns ist noch nicht zu Ohren gekommen, dass auch Kampagnen gegen Diskriminierung, Rassismus, Xenophobie und Islamophobie geplant wären. All diese Phänomene gibt es auch bei ‚Einheimischen‘, von Mietwohnungen, die nur ‚für unsere Leute‘ bestimmt sind, bis zu rassistischen Äußerungen im Internet, verfasst von Personen, die in unserem Land leben“, erklären die Grünen.
In dieser Form sei die neue Bestimmung inakzeptabel. Sollte sie angenommen werden, werde sie den sicherlich folgenden Anfechtungen nicht standhalten, sind die grünen Landtagsabgeordneten überzeugt.