Von: luk
Rom – Gestern hat das Plenum des Senats über das das sogenannte Gesetzesdekret “Milleproroghe” abgestimmt, das bereits seit letzter Woche in der Kommission behandelt wurde. Nun muss das Gesetzesdekret noch in der Abgeordnetenkammer genehmigt werden. Dort sind aber keine Änderungen zu erwarten.
„Die Vertreter der Autonomiegruppe konnten hier einige besonders für Südtirol wichtige Änderungen durchsetzen”, erklären die Senatoren Karl Zeller, Hans Berger und Francesco Palermo.
So wird die Frist, innerhalb welcher die Schutzhütten den Brandschutzbestimmungen laut Verordnung von 2011 angepasst werden müssen bis zum Jahresende 2017 verlängert. „Diese Änderung ist für die Betreiber der Schutzhütten von großer Wichtigkeit, da Umbauarbeiten im hochalpinen Gelände mit großen Kosten und Schwierigkeiten verbunden sind”, so die Senatoren.
Auf Antrag der Autonomiegruppe wurden zudem die Fristen für die Anpassung von Hotelbetrieben mit mehr als 25 Betten und auch von landwirtschaftlich genutzten Tanks an die neuen Brandschutzbestimmungen.
Besonders wichtig auch für die Südtiroler Landwirte ist die Fristverlängerung für die Fristverlängerung für die Auffrischungskurse für Traktoren und Hebebühnen.
Im Bereich der Arbeitsverhältnisse wurde die Frist für die Aktualisierung der Daten, die im Einheitstext zur Arbeit enthalten sind, bis 31. Dezember 2021 verlängert, womit die Anpassungen schrittweise genommen werden können.
“Zudem wurde auf unseren Antrag hin die Frist, innerhalb der die Gleichstellung der aufgrund der früheren Studienordnung vergebenen akademischen Titel mit den heutigen Diplomen, die von den Konservatorien und den Künstlerakademien verliehen werden, beantragt werden kann, von 2017 auf 2021 verlängert“, freuen sich die Senatoren.
Zudem ist es gelungen, das INTRASTAT-Problem zu entschärfen. Dafür wurde die Frist, für die Meldepflicht bezüglich der Einkaufe von Waren innerhalb des europäischen Binnenmarkts und bezüglich der Dienstleistungen von Seiten von Firmen, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat haben, um ein Jahr verlängert. Auf diese Weise wird den Betrieben genügend Zeit gegeben, um sich dieser neuen Meldepflicht anzupassen und die sofortige Entlassung von in diesem Bereich Beschäftigten wird vermieden.
“Im Gegenzug für dieses Weiterbestehen einer eigentlich abgeschafften Pflicht konnten wir erreichen, dass einige unnütze bürokratische Bestimmungen außer Kraft gesetzt werden”, so die Senatoren. Mit Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzes wird die Pflicht abgeschafft, der Steuerbehörde die Kosten für das Unternehmen, wenn Firmengüter dem Ehegatten oder Familienmitgliedern zur Verfügung gestellt werden, zu melden. Auch die Pflicht, die Daten der Registrierung des Mietvertrages und die Daten für die GIS im Falle von begünstigten Mietverträgen in der Steuererklärung anzugeben, wird für die Steuererklärung 2018 abgeschafft.
“Wir freuen uns zudem, dass die Regierung mit Annahme unserer Tagesordnung verpflichtet hat, mit dem Korrekturdekret zur Madia-Reform den Termin für die Gemeinden zu verlängern, ihre Beteiligungen an Kapitalgesellschaften neu zu ordnen. So geben wir den Gemeinden die nötige Zeit um sich der Reform anzupassen”, so die Senatoren abschließend.