SVP in der Abgeordnetenkammer

Milleproroghe: Ukrainische Gesundheitsfachkräfte dürfen weiterarbeiten

Donnerstag, 15. Februar 2024 | 17:15 Uhr

Von: mk

Rom/Bozen – Ukrainische Gesundheitsfachkräfte konnten zuletzt auf Grundlage des Art. 34 des Gesetzesdekretes Nr. 21/22, in Italien – kriegsbedingt – arbeiten, ohne alle sonst üblicherweise notwendigen Unterlagen zur Anerkennung ihrer Studientitel vorweisen zu müssen. Die entsprechende Bestimmung ist jedoch mit 31. Dezember 2023 verfallen – der Krieg in der Ukraine aber dauert fort und für die geflüchteten Fachkräfte ist es nahezu unmöglich, die allgemein notwendigen Dokumente für eine internationale Anerkennung ihres Berufstitels aus der Heimat zu besorgen. Der SVP-Kammerabgeordneten Renate Gebhard ist es nun gelungen, eine Verlängerung der Ausnahmebestimmungen für ukrainische Flüchtlinge im Dekret „Milleproroghe“ zu verankern.

Sie werden in unserem Land dringend gebraucht: die ukrainischen Ärztinnen und Ärzte, die aus ihrem Heimatland geflüchtet sind und vielfach in Südtirol und auch in anderen Regionen Italiens wie z.B. in der Lombardei, eine Arbeit gefunden haben. Dasselbe gilt auch für andere Fachkräfte im Gesundheitsbereich, die sich mit ihren Familien in Sicherheit bringen konnten. Unter normalen Umständen müssen Gesundheitsfachkräfte aus dem Ausland eine Reihe von Unterlagen vorweisen, damit ihre Studientitel in Italien anerkannt werden und sie eine Arbeitsstelle antreten können. „Unter normalen Umständen wäre dies auch kein Problem“, weiß die SVP-Kammerabgeordnete Renate Gebhard. „Anders ist es aber in Zeiten, in denen die Menschen vielfach Hals über Kopf vor Krieg und Gewalt flüchten müssen und dabei nur das Allernotwendigste mitnehmen konnten und vor allem aufgrund der anhaltenden Kämpfe im Moment nicht zurückkönnen.“

Ausnahmeregelung für Studientitelanerkennung ist eine Win-win-Situation

Die italienische Regierung hatte deshalb im Jahr 2022 eine Ausnahmebestimmung erlassen, damit ukrainische Ärzt*innen und Gesundheitsfachkräfte in Italien arbeiten dürfen, wobei für das Validieren der Dokumente und Unterlagen aus der Ukraine vereinfachten Methoden vorgesehen sind. „Es ist eine Win-win-Situation: den betroffenen ukrainischen Familien ist geholfen, wenn sie hier ihrer Arbeit nachgehen können, zum größten Teil handelt es sich um Mütter mit minderjährigen Kindern“, erklärt Gebhard. „Sie haben dadurch ihr eigenes Einkommen und sind weniger auf die Unterstützung der öffentlichen Hand angewiesen“, so die Kammerabgeordnete, „und zudem werden diese Fachkräfte in unseren Krankenhäusern dringend gebraucht.“ Das entsprechende Dekret ist jedoch mit dem 31. Dezember 2023 ausgelaufen, „und das stellte die ukrainischen Fachkräfte vor ein großes Problem, die sich Anfang Jänner plötzlich mit einer Kündigung konfrontiert gesehen haben: die Unterlagen aus ihrem Heimatland erhalten sie nicht und in die Ukraine zurückkehren ist momentan auch nicht möglich“, beschreibt die SVP-Parlamentarierin Renate Gebhard die Problematik. „Nicht zu vergessen, dass viele Kinder dieser Familien bereits bei uns Schulen und Kindergärten besuchen.“

Verlängerung im „Milleproroghe-Dekret“ vorgesehen

Renate Gebhard ist es nun jedoch gelungen, bei der Behandlung des Dekretes „Milleproroghe“ im Gesetzgebungsausschuss der Kammer mit einem Abänderungsantrag eine weitere vorläufige Verlängerung des Dekretes bis zum Jahresende zu erreichen. „Das ist für die ukrainischen Gesundheitsfachkräfte eine große Erleichterung – und auch für unsere Krankenhäuser“, so Gebhard. Das „Milleproroghe-Dekret“ wurde am heutigen Donnerstag dem Plenum der Abgeordnetenkammer vorgelegt, „die Abstimmung an die Vertrauensfrage geknüpft, welche am kommenden Montag abgestimmt wird“, erklärt die SVP-Parlamentarierin die nächsten Schritte. Dann muss noch der Senat seine Zustimmung geben, wobei keine Abänderungen mehr zu erwarten sind, da das Dekret dort sozusagen “blindato” ist. Spätestens Ende Februar 2024 werden die Bestimmungen in Kraft treten und die ukrainischen Ärzten und anderen Fachkräfte im medizinischen Bereich wieder bei uns arbeiten können.

Bezirk: Bozen