Von: mk
Rom – Die Verfassungskommission des Senats behandelt momentan das sogenannte Gesetzesdekret “Milleproroghe”. „Die Vertreter der Autonomiegruppe konnten hier einige auch für Südtirol wichtige Änderungen durchsetzen”, erklären die Südtiroler Senatoren Karl Zeller, Francesco Palermo und Hans Berger.
So gelang es, die Frist, innerhalb welcher die Schutzhütten den Brandschutzbestimmungen laut Verordnung von 2011 angepasst werden müssen bis zum Jahresende 2017 zu verlängern. „Damit kommt man den Betreibern der Schutzhütten entgegen, da Umbauarbeiten im hochalpinen Gelände mit großen Kosten und Schwierigkeiten verbunden sind”, so die Senatoren.
Auch die Frist für die Anpassung von Hotelbetrieben mit mehr als 25 Betten an die neuen Brandschutzbestimmungen wurde um ein Jahr verlängert.
“Genauso wichtig ist die Verlängerung der Frist für die Anpassung der landwirtschaftlich genutzten Tanks an die neuen Regeln zur Brandschutzbekämpfung bis Ende 2017. Im Bereich der Arbeitsverhältnisse wurde die Frist für die Aktualisierung der Daten, die im Einheitstext zur Arbeit enthalten sind, bis 31. Dezember 2021 verlängert, womit die Anpassungen schrittweise genommen werden können. Zudem wurde auf unseren Antrag hin die Frist, innerhalb der die Gleichstellung der aufgrund der früheren Studienordnung vergebenen akademischen Titel mit den heutigen Diplomen, die von den Konservatorien und den Künstlerakademien verliehen werden, beantragt werden kann, von 2017 auf 2021 verlängert“, freuen sich die Senatoren.
Nächste Woche stimmt die Verfassungskommission des Senats über das Dekret ab, dann kommt es in die Aula des Senats und anschließend muss es noch in der Abgeordnetenkammer genehmigt werden.
“Wir sind zuversichtlich, dass kommende Woche weitere Änderungsvorschläge der Autonomiegruppe angenommen werden, wobei wir das Hauptaugenmerk auf die Fristverlängerung für den Traktorführerschein und die Lösung des INTRASTAT-Problems legen”, so Zeller, Berger und Palermo abschließend.