Von: mk
Bozen – Die Landesregierung hat Medien zufolge versprochen, die 13 Mindestrentner mittels Gesetz von der Rückzahlungspflicht der Inflationsanpassungen, welche auf die Fehlberechnung vonseiten der Landesverwaltung zurückzuführen ist, zu entbinden, stellte Tamara Oberhofer fest und richtete dazu folgende Fragen an die Landesregierung: Wurden vonseiten der Betroffenen bereits Gelder zurückgezahlt? Wenn ja, wie viele der Rentner haben bereits zurückgezahlt und handelt sich hierbei um die volle Rückzahlungssumme? Welche Gründe können genannt werden, um die bisherige gesetzgeberische Untätigkeit zu rechtfertigen, nachdem bereits im Sommer Lösungen versprochen wurden? Bis wann will die Landesregierung in der Angelegenheit gesetzgeberisch tätig werden?
Von den Betroffenen hätten neun die volle Summe zurückbezahlt, zwei hätten eine Ratenzahlung beantragt, zwei hätten nichts überwiesen, antwortete LR Waltraud Deeg. Es sei eine besondere Situation, von Menschen mit komplexen Voraussetzungen, andererseits wolle man keine Präzedenzfälle schaffen. Es brauche zur Lösung einen politischen Konsens, man werde mit dem nächsten Omnibusgesetz einen Ausweg suchen.
Während der Arbeiten zur Elektrifizierung der Vinschgerbahn kommt es zur Teilsperre von Abschnitten, für die Busse den Ersatzdienst übernehmen. Im Abschnitt Meran-Töll wurde der Dienst vom Konzessionsnehmer weitervergeben, berichtete Josef Noggler und verwies auf den Landtagsbeschluss, mit dem die Landesregierung verpflichtet wurde, „den Missbrauch von marktbeherrschenden Positionen von vornherein auszuschließen und Chancengleichheit auch für kleine Unternehmen” sicherzustellen. Damit könnten kleine, lokale Unternehmen zum Zug kommen, was auch im Sinne4r der Umwelt wäre. Nogglers Fragen an die Landesregierung: Wie wird die erwähnte Tagesordnung betreffend die Chancengleichheit für kleine Busunternehmen beim Schienenersatzdienst für die Vinschgerbahn umgesetzt? Ist die Landesregierung der Auffassung, dass eher lokale Busunternehmen den Schienenersatzdienst durchführen sollten, um Leerfahrten im Sinne der Umwelt und des Verkehrsaufkommens zu vermeiden?
Mit dieser Frage sei man öfter konfrontiert, erklärte LR Florian Mussner. Den Ersatzdienst müsse die SAD organisieren, welche die einschlägigen Vergabebestimmungen einhalten müsse. Es müsste auch im Interesse der SAD sein, Leerfahrten zu vermeiden. Die Landesregierung habe durchaus den Willen, die Aufträge an lokale Unternehmen zu erteilen, dazu rechne er auch Unternehmen aus Brixen oder dem Unterland. Für heuer sei man aber zu spät dran.
Elena Artioli erinnerte an den Ausgang des Referendums zum Flughafen und fragte, wie viel das Land vor und nach dem Referendum pro Jahr für den Flughafen ausgegeben hat, ob der Flughafen als definitiv geschlossen anzusehen ist oder ob noch Verbindlichkeiten bestehen, die eine Schließung nicht ermöglichen, wie groß die Umweltbelastung durch einen normalen Flugbetrieb ist, wie z.B. durch jenen vor der Einstellung der Linienflüge nach Rom.
Die Landesregierung müsse bis zum Verkauf des Betriebs einen regulären Flugbetrieb garantieren, antwortete LR Florian Mussner. 2016 habe man 5,2 Mio. ausgegeben, 2017 seien es 3,9 Mio. gewesen. Die Entscheidung über eine Schließung obliege dem Transportministerium und dem Enac. LR Richard Theiner berichtete, dass der Linienbetrieb kaum zu Beschwerden bei der Bevölkerung in der Umgebung geführt habe, wohl aber vorher der Militär- und Freizeitflugverkehr.
Der geschäftsführende Direktor des Amtes für Jagd und Fischerei Luigi Spagnolli hat anscheinend in einem Schreiben recht verschnupft auf jene Gemeinden reagiert, die das Land in einem Antrag aufgefordert hatten, endlich das Problem der Großraubwildtiere in Südtirol anzugehen und dafür Sorge zu tragen, dass diese Wildtiere zu keiner Gefährdung für die Bevölkerung, die Landwirtschaft und den Tourismus werden, bemerkte Walter Blaas und fragte: Welche Gemeinden haben das Land bislang mittels Beschlussantrag aufgefordert, Maßnahmen gegen die Großraubwildtiere „Bär und Wolf“ zu ergreifen? Welche Gemeinden hat der Direktor des Amtes für Jagd und Fischerei Luigi Spagnolli schriftlich aufgefordert, sich für die Verabschiedung dieser Beschlussanträge zu rechtfertigen? Steht es dem Direktor des Amtes für Jagd und Fischerei überhaupt zu, von den Gemeinden Auskunft über ihre Entscheidungen zu verlangen? Ist dies nicht ein Angriff auf die Autonomie der Gemeinden? War dieses Vorgehen mit der Landesregierung abgesprochen? Aufgrund welcher Maßnahmen sind die Großraubwildtiere in Südtirol unter Schutz gestellt? Wie viel hat das Land bisher für den Schutz von Wolf- und Bärenbeständen ausgegeben? Wie viel hat das Land bislang für Schäden von Großraubwildtieren ausgegeben? Wie viele Nutz- und Wildtiere wurden bislang von Bären und Wölfen gerissen? Was gedenkt das Land zu unternehmen, damit Problemtiere zukünftig abgeschossen werden können?
Der Amtsdirektor habe vier Gemeinden angeschrieben, Kaltern, Kastelruth, Mölten und Enneberg, antwortete LR Arnold Schuler, und das gehöre sehr wohl zu seinen Zuständigkeiten. Die Gemeinden hätten hier keine Zuständigkeiten, daher die Frage nach der gesetzlichen Grundlage ihrer Beschlüsse. Zur Unterschutzstellung des Großraubwilds gebe es das Bärenabkommen und die internationalen Bestimmungen für Wolf und Bär. Das Land habe bisher null Euro für den Schutz ausgegeben, wohl aber für Schäden – Schuler zählte die Summen für die vergangenen Jahre auf. Das Land sei auf allen Ebenen aktiv, um eine Entnahme zu ermöglichen, da Schutzmaßnahmen auf den Almen schwer durchführbar seien. Die Wölfe seien nicht mehr vom Aussterben bedroht, daher sei hier eine entsprechende Regelung denkbar.
Lange Wartezeiten, stockende Digitalisierung, Rezeptblockgau, unzufriedene Ärzte, unzufriedenes Pflegepersonal, aufgeblähter teurer Verwaltungsapparat, steigende Kosten, Drohungen und Verwirrung um Impfstrafen und Kiga-Ausschüsse, fasste Andreas Pöder seine Kritik an der Führung des Sanitätsbetriebs zusammen und stellte die Frage: Wann wirft die Landesregierung Generaldirektor Schael endlich raus und wann zieht sie endlich auch selbst Konsequenzen für die gescheiterte Gesundheitspolitik?
Einige der aufgelisteten Problemfelder seien hinlänglich bekannt und nicht erst unter Schael ein Thema geworden, antwortete LR Martha Stocker. Es handle sich um Probleme, die ganz Europa habe. Dass die Kosten steigen, sei dem medizinischen Fortschritt, aber auch der gesteigerten Nachfrage geschuldet. Kindergartenausschlüsse wegen mangelnder Impfung habe es bislang nicht gegeben. Eine Entlassung Schaels komme erst in Frage, wenn die Ziele nicht erreicht würden oder Fehler oder Unterlassungen festgestellt würden.
Maria Hochgruber Kuenzer verwies auf die Pflicht der Gemeinden, auf Anfrage einen Transport für Kindergartenkinder einzurichten, und stellte fest, dass das nicht überall gewährleistet wird: „Es gibt zwar Vorbildgemeinden wie Brixen, Gais oder St. Martin in Passeier, die Kindern auf Grundlage der genannten Rechtslage den Kindergartenbesuch ermöglichen. Es gibt aber genügend Gemeinden als schwarze Schafe: Manche verweisen ansuchende Eltern auf das Amt für Schulfürsorge, weigern sich selbst aber, einen Kindertransport einzurichten. In solchen Gemeinden fahren Mütter und Väter nicht selten hinter dem Schülerbus her, um ihr Kind im eigenen PKW in den Kindergarten zu bringen. Eine Mutter fährt so täglich 30 km.“ Ihre Fragen an die Landesregierung: Ist die Landesregierung bereits, sich nochmals mit dem Rat der Gemeinden zu konfrontieren, um allen Gemeinden vor Augen zu führen, was es heißt, den ländlichen Raum lebenswert zu gestalten? Ist die Landesregierung bereit, den Gemeinden aufgrund der Rechtslage klar zu machen, was in Bezug des Transports für Kindergartenkinder ihre Rolle und ihre Zuständigkeit ist? Ist die Landesregierung noch bereit, eventuelle Finanzierungen für den Transport von Kindergartenkindern und Begleitpersonen mitzutragen?
LR Arnold Schuler bestätigte, dass der Dienst nicht überall gegeben sei. Es gebe auch nicht überall die gleichen Voraussetzungen. Die Landesregierung werde darüber wieder mit dem Rat der Gemeinden reden. Die Rechtslage müsste den Gemeinden jedenfalls bekannt sein. Zur Finanzierung gebe nach langen Verhandlungen es eine Vereinbarung.
Sven Knoll wurde gemeldet, dass auf der Zugstrecke Bozen-Verona mit der Abfahrt um 14.36, 15.35 und 20.31 Uhr nur einsprachig italienisches Personal im Einsatz ist. Von einem Fahrgast in deutscher Sprache angesprochen, antwortete der Schaffner „L’Alto Adige è Italia“. Knoll stellte daher folgende Fragen an die Landesregierung: Entspricht es der Wahrheit, dass auf diesen Linien zu den angegeben Fahrzeiten nur einsprachiges Personal eingesetzt wird? Wie bewertet die Landesregierung die angebliche Aussage des Schaffners „L’Alto Adige è Italia“? Gedenkt die Landesregierung, bei Trenitalia zu intervenieren und an die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Zweisprachigkeitspflicht zu erinnern?
Das Zugpersonal auf der Strecke wechsle ständig, antwortete LR Florian Mussner. Zum Teil handle es sich um sog. schnelle Regionalzüge, die nicht unter die Vereinbarung mit dem Land fielen. Das Personal habe aber ein zweisprachiges Handbuch, sodass eine Auskunft in beiden Sprachen möglich sei. Die von Knoll berichtete Wortwahl könne er nicht mittragen, das Land werde sich weiter für einen korrekten Umgang mit den Fahrgästen einsetzen. Sven Knoll zeigte sich nicht zufrieden. Trenitalia müsse zweisprachiges Personal einsetzen, ein Handbuch sei hier nicht hilfreich. Es gehe auch um die Gäste, von denen man gerne hätte, dass sie mit dem Zug anreisen.
Südtiroler mit einer in Österreich erworbenen Lehrbefähigung können diese in Südtirol anerkennen lassen, bemerkte Hannes Zingerle. Dafür werden in Südtirol für gewisse Wettbewerbsklassen nicht nur das abgeschlossene Studium zweier Fächer und die dazugehörige mehrjährige pädagogisch-didaktische Ausbildung mit mehrmonatigen Praktika benötigt, sondern zusätzliche Prüfungen, um die Lehrbefähigung für manche Wettbewerbsklassen zu erlangen. Beispielsweise müssen beim abgeschlossenen Lehramtsstudium „Geschichte und Deutsch“ auch Prüfungen im Fach Geographie absolviert werden, um die österreichische Lehrbefähigung als Berufsbefähigung für „Literarische Fächer an Oberschulen bzw. Mittelschulen“ in Südtirol anerkannt zu bekommen. Aufgrund falscher bzw. nicht klarer Auskünfte und Fehlinformationen müssen immer wieder Lehrpersonen Ausgleichsmaßnahmen in Form einer Eignungsprüfung oder eines Anpassungslehrganges absolvieren. Um künftige Fehlinformationen zu vermeiden und für die Lehramtsstudenten Klarheit zu schaffen, richtete Zingerle folgende Fragen an die Landesregierung: Welcher ist der aktuell gültige Stand bzgl. Anerkennung einer im Ausland erworbenen Lehrbefähigung für Südtirol? Entspricht es der Tatsache, dass laut Auskunft einer Mitarbeiterin des Deutschen Schulamtes diesbezüglich eine Broschüre in Ausarbeitung ist, welche in Zusammenarbeit mit der Universität Innsbruck erstellt wird? Wenn ja, wann wird diese Broschüre erscheinen und welche Inhalte werden zu finden sein? Bitte um detaillierte Informationen.
Die Anerkennung der Lehrbefähigung sei 2015 als Zuständigkeit an das Land übertragen worden, erklärte LR Philipp Achammer. Der Weg über das Ministerium sei teuer und lang gewesen und mit ungewissem Ausgang. Nun gebe es eine Liste der übereinstimmenden Titel, woraus auch hervorgehe, welche Fächer für eine Anerkennung nachzuholen seien. Man berate derzeit mit den einschlägigen Stellen über das Beratungs- und Informationskonzept, es sei noch offen, ob es eine Broschüre werde oder ein Onlineangebot.
Das Hotel Schneeberg in Ridnaun/Maiern ist mit ca. 600 Betten eines der größten Hotels in Südtirol, stellte Brigitte Foppa fest. Die Leitung des großen Hauses hat kurz vor Jahresende 2017 beim Gemeinderat Ratschings eine Erhöhung des Raumvolumens und die Erweiterung der Bruttogeschossfläche auf 7000 Quadratmeter über einen erhöhten Erweiterungsindex beantragt. Der Gemeinderat ist mit Beschluss vom 22. 12. 2017, Nr. 50, dem Antrag teilweise gefolgt, und hat rund 42 Prozent der Fläche genehmigt, etwa 3000 Quadratmeter (Hallenbad, Büros, Personalhaus, Streichelzoo), allerdings mit der Auflage, keine weiteren Betten zuzulassen. Da die Hotelanlage so ausgedehnt ist, dass sie die Entwicklung des Weilers Maiern im Ridnauner Talschluss wie des gesamten Tals bestimmt, sodass sogar ein eigenes Verkehrskonzept erforderlich ist, erscheint die genaue Beobachtung der Situation notwendig. Foppas Fragen an die Landesregierung: Liegt der „Schneeberg“-Antrag der Kommission für Natur, Landschaft und Raumordnung bereits vor, wann erfolgte die Genehmigung des Ausführungsprojekts? Wie hoch lagen Raumvolumen (Kubatur) und Bruttogeschossfläche bisher, wie hoch sind die entsprechenden Werte für den Neubau? Welche Einrichtungen wird der beantragte Neubau aufnehmen? Wie hoch ist die Dachhöhe des Baus, entspricht sie dem Durchführungs- bzw. dem Bauleitplan?
Die Gemeinde Ratschings sei mit Ausnahme von zwei Fraktionen als strukturschwaches Gebiet eingestuft, antwortete LR Richard Theiner. Die Abänderung von touristischen Zonen werde vom Gemeinderat beschlossen und von der Gemeindebaukommission begutachtet. Der Fall sei somit nicht Zuständigkeit des Landes. Die zulässige Gesamtfläche betrage jedenfalls 24.500 Quadratmeter. Die Fragestunde war damit beendet.
Anschließend wurden die am Anfang der Tagesordnung stehenden Gesetzentwürfe zu Toponomastik, Rundfunkförderung und direkter Demokratie einvernehmlich vertagt.