Von: mk
Bozen – Der Südtiroler Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen wacht über die Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Südtirol und ist beim Südtiroler Landtag angesiedelt. Das Jahresthema des Ausschusses 2018 ist die Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft, mit einem Schwerpunkt auf das selbstständige Wohnen. In diesem Rahmen werden auch Treffen mit betroffenen Personen, die bereits selbstständig leben und wohnen, organisiert, damit diese von ihren Erfahrungen berichten.
Bei der internen Sitzung des Südtiroler Monitoringausschuss am Montag durfte der Ausschuss Max Silbernagl und Alexander Moser begrüßen, die es, trotz einiger Hürden geschafft haben, selbstständig zu leben.
Der 22jährige Max Silbernagl ist vor vier Jahren von zu Hause ausgezogen. Vorerst lebte er im Kolpinghaus, wurde von einem Betreuer im Alltag unterstützt. Zurzeit lebt er mit einem Freund, Alexander Moser, der ebenfalls eine körperliche Beeinträchtigung hat, in einer Wohnung des sozialen Wohnbaus. Die Wohnung ist behindertengerecht eingerichtet. Im Alltag werden die zwei jungen Männer von insgesamt drei Assistenten unterstützt.
Von ihren ganz persönlichen Erfolgen, aber auch von den (bürokratischen) Hürden, die sie zu bewältigen hatten, berichteten die zwei in der heutigen Sitzung des Südtiroler Monitoringausschusses. Das Schwierigste ist es, die persönlichen Bedürfnisse nachzuweisen und dabei zwischen Pflege und Beistand zu unterscheiden, wie es für den Erhalt des Landesbeitrags zum selbständigen Leben nötig ist. Nicht weniger leicht ist es, mit dem Wechsel der Betreuer zurechtzukommen, wenn diese im Urlaub oder im Krankenstand sind, berichteten Silbernagl und Moser. Dabei ist auch der Rückhalt der Familie wichtig, wie ihre Mütter Margareth Profanter und Helene Messner bestätigten. Es wäre auch wichtig, dass sich die Betroffenen die eigenen Betreuer wählen könnten, was heute noch nicht immer der Fall ist – ein Ziel, das sich der Monitoringausschuss zu eigen macht.
„Diese Erfahrungen fließen mit in den Bericht des Südtiroler Monitoringausschusses ein, der voraussichtlich im Herbst 2018 politischen Entscheidungsträgerinnen und –trägern vorgestellt wird und auf Grundlage der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen Handlungsempfehlungen enthält, um Menschen mit Behinderungen in Südtirol selbstständiges Wohnen zu garantieren“ so die Vorsitzende des Südtiroler Monitoringausschusses Gleichstellungrätin Michela Morandini.