Von: luk
Bozen – Im Südtiroler Landtag wurden heute Fragen und Antworten zu Konzessionen im öffentlichen Nahverkehr, Defibrillatoren, öffenliche Stellen für Personen mit Beeinträchtigung, Müllverbrennungsofen, Brixners Bahnhofsareals, Wohnungsförderung für den Mittelstand gestellt und beantwortet.
Zu Beginn der aktuellen Fragestunde des Monats März wollte Abg. Andreas Pöder (BürgerUnion-Südtirol- Ladinien) in Erfahrung bringen, mit welchen Modalitäten die Konzessionen im öffentlichen Nahverkehr definitiv vergeben werden sowie weshalb nicht ein öffentlich-privates Projekt einer PPP-Partnership mit allen Beteiligten im Nahverkehr in Angriff genommen wurde. Er fragte auch nach, wie die Landesregierung gewährleisten will, dass Profite und Arbeitsplätze in Südtirol bleiben. LR Florian Mussner erklärte, dass die Dienste nach den von der EU vorgesehenen Mödalitäten vergeben werden sowie dass ein PPP-Projekt als nicht zulässig erklärt wurde. Die Landesregierung hat eine Reihe genauer Bestimmungen vorgesehen, mittels welcher Kosten, Dienste und Qualität, einschließlich der Einstellung von qualifiziertem Personal, der Einhaltung des Proporzes und der Kollektivverträge sowie der Übernahme des Personals von Seiten der beauftragenden Firma beurteilt werden können.
Im Gesundheitssprengel Neumarkt liegen Defibrillatoren mit nur einsprachig italienischer Gebrauchsanweisung auf, bemängelte Myriam Atz Tammerle (STF) und ersuchte um eine diesbezügliche Erklärung bzw. ob es ähnliche Fälle in anderen Sanitätssprengeln gäbe. LR Martha Stocker erklärte, es seien vollautomatische und halbautomatische Defibrillatoren vorhanden: erstere, die teurer sind, ermöglichen die Auswahl einer Sprache, während bei letzteren die deutsche bzw. italienische Sprache vorprogrammiert ist. Der Sanitätsbetrieb verfügt über Defribillatoren in den verschiedenen Sprachen, jedoch werden diese von Fachpersonal verwendet, das keinerlei Form von Gebrauchsanweisungen bedarf.
Die Personalordnung des Landes, nämlich das Landesgesetz Nr. 6/2015, sieht 40 Stellen für Personen mit Beeinträchtigung vor, erklärte Brigitte Foppa (Grüne) und fragte nach dem Stand der Umsetzung, und zwar wie viele der 40 Stellen für Menschen mit Beeinträchtigung bisher besetzt wurden. LR Waltraud Deeg antwortete, dass sei Inkrafttreten des Gesetzes 17 Stellen besetzt wurden, wobei Ziel die Einhaltung der Pflichtquote von 7% sei. Letztes Jahr seien viel mehr Personen mit Beeinträchtigung eingestellt worden – davon viele in den Schulen – als in den letzten 5 Jahren, auch Dank der guten Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen Personal, Arbeit und Sozialangelegenheiten.
Laut Pressemeldungen sei in den frühen Morgenstunden des vergangenen 11. Februar vom Kamin des Bozner Müllverbrennungsofens gut sichtbarer weißer Rauch oder Dampf aufgestiegen, berichtete Elena Artioli (Team Autonomie) und fragte, was die Ursache dafür sei, welche Untersuchungen dazu angestellt wurden und ob Auswirkungen auf die Umwelt festgestellt wurden. LR Richard Theiner antwortete, dass bei bestimmten Wetterbedingungen, die von Temperatur, Feuchtigkeit und Druck abhängen, der Dampf bei einer bestimmten Temperatur deutlich sichtbar kondensiert: das sei am 11. Februar der Fall gewesen. Die Müllverbrennungsanlage ist mit einem permanenten Messungssystem der Emissionen versehen und die Emissionen werden ständig gemessen und auf der Web-Seite veröffentlicht: Laut den Daten hat es an diesem Tag keine Unregelmäßigkeiten gegeben.
Das per Volksentscheid abgelehnte Projekt zur Seilbahnverbindung Brixen-Plose hätte auch eine Neugestaltung des Brixners Bahnhofsareals vorgesehen, bemerkte Magdalena Amhof (SVP). Sie verwies auf die im Herbst 2015 angelaufene Finanzierungsplanung und fragte, wie die Südtiroler Landesregierung das Brixner Bahnhofsareal künftig zu nutzen und aufzuwerten gedenkt und ob es hierzu bereits ein Projekt gebe. LR. Florian Mussner nahm Bezug auf einen Beschluss von Oktober 2016, der die mit diesem EU-Projekt verbundenen finanziellen Mittel bereitstellt; die STA AG ist mit der Ausarbeitung des Projektes beauftragt worden und hat ein Projekt um 7 Mio. Euro für die diesbezügliche Umsetzung vorgelegt. Es liegt ein genauer Zeitplan vor: 18 Monate für das Ausführungsprojekt, 6 Monate für die Ausschreibung und 12 Monate für die Durchführung des Projektes.
Die Wohnungsförderung für den Mittelstand – mit 10 Jahren ermäßigter Miete und der anschließenden Kaufmöglichkeit – habe nicht den erhofften Erfolg erzielt, stellte Alessandro Urzì (L’Alto Adige nel cuore) fest. Viele hätten in dieser Zeit nicht den Kaufbetrag ansparen können: Urzì fragte daher, wie viele Mieter von dieser Situation betroffen seien, wenn diese die Wohnung verlassen müssten und ob man für diese Familien eine andere Lösung in Betracht ziehen konnte. LRChristian Tommasini antwortete, es handle sich dabei um insgesamt 64 Mieter – 61 davon in Bozen und 3 in Meran – dessen Verträge in den Jahren zwischen 2022 und 2027 auslaufen werden. Dieses Social-Housing-Projekt war für jene gedacht, die in einer Grauzone liegen zwischen Anrecht auf WOBI-Förderungen und Fähigkeit auf dem freien Markt zu kaufen: einige Projektteilnehmer haben gekämpft, um die ihnen zugeteilte Wohnung für unbegrenzte Zeit zu behalten, jedoch ist dies nicht möglich. Da es sich um ein Versuchsprojekt handelt, denkt man nun an weitere Ausschreibungen bzw. Verfahren für diese Familien, ausgeschlossen der Rückkauf der Wohnungen.
Fragen und Antworten zu SAIM GmbH, Erstversorgung am Bahnhof Bozen, Integrationsbeauftragte, Ärzte ohne Deutsch- und Italienischkenntnisse.
Die Gewinne der SAIM GmbH, die innerhalb 2009 die digitale Patientenakte realisieren sollte, waren Gegenstand der Anfrage von Paul Köllensperger (5 Sterne), der darauf hinwies, dass 51% der Anteile im Besitz des Sanitätsbetriebs sind und dass die ursprünglichen Quoten der Medarchiver nun im Besitz der GPI sind, die dass gepriesene IT-System des Trentiner Sanitätsbetriebs liefert. Köllensperger wies darauf hin, dass SAIM GmbH inzwischen zweimal Besitzer gewechselt hat, obwohl sie laut Ausschreibung ihre Anteile bis zur Erfüllung des Auftrags nicht veräußern durfte und fragte, ob die diesbezüglich vorgesehene Kontrolle durchgeführt wurde sowie ob die SAIM für den Sanitätsbetrieb oder für andere Kunden auch andere Aufträge durchgeführt hat. LR Martha Stocker verwies auf eine schriftliche Beantwortung dieser Anfrage, zumal die für die Antwort nötigen Daten in der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit nicht eingeholt werden konnten.
Brigitte Foppa (Grüne Fraktion) bemerkte, dass die Flüchtlinge derzeit im Bozner Bahnhofspark versorgt würden anstatt im eigens dafür ausgewiesenen Raum im Bahnhof („saletta“), und ersuchte um eine diesbezügliche Erklärung. LR Martha Stocker antwortete, dass die “Saletta”, die von 8 Uhr bis 23 Uhr geöffnet ist mit evtl. Verlängerung bei Notfällen, von Volontarius geführt wird: darin werden durchschnittlich 30-40 Personen aufgenommen, die sich zum ersten Mal in Bozen befinden. Sie wenden sich an diese Stelle, um erstmals Nahrung, gesundheitliche Betreuung, Bekleidung und Informationen zu erhalten. Die diesbezüglichen Kosten werden vom Sozialfonds gedeckt. Volontarius hat hier 3 Mitarbeiter.
Walter Blaas (Die Freiheitlichen) verwies auf das Integrationsgesetz des Landes, das für jede Gemeinde einen Integrationsbeauftragten vorsieht, und fragte, ob alle Südtiroler Gemeinden gemäß Artikel 3, Absatz 3 des Landesgesetzes Nr. 12 vom 28. Oktober 2011 eine Person beauftragt haben, die sich mit der Integration ausländischer Personen zu befassen haben, sowie mit welchen konkreten Maßnahmen und Fällen sich diese Beauftragten auseinandergesetzt haben und welchen konkreten Beitrag dieses Amt zur Integration geleistet hat. LR Philipp Achammer erklärte, dass nunmehr fast alle Gemeinden diesen Beauftragten eingesetzt haben und dass die Entscheidung über die Maßnahmen den Gemeinden aufgrund der Richtlinien für die Integration obliegt. Er fügte hinzu, dass der Beitrag für Bildungsmaßnahmen und andere Maßnahmen vorgesehen ist, wobei er demnächst einen Bericht darüber ausarbeiten wird.
Derzeit arbeiten in den Südtiroler Krankenhäusern laut Auskunft der Landesregierung 232 Ärzte ohne Zweisprachigkeitsnachweis, stellte Sven Knoll (Süd-Tiroler-Freiheit) fest und fragte nach, wie viele davon über keine Kenntnisse der deutschen Sprache und wie viele davon über keine Kenntnisse der italienischen Sprache verfügen würden, aufgeschlüsselt nach Krankenhaus. LR Martha Stocker erklärte, es gäbe keine genauen Daten über die Sprachkenntnisse, sie werden vom Wohnsitz der Ärzte ausgehend vermutet: jedenfalls gebe es 58 zweisprachige Ärzte und 179 italienischsprachige Ärzte, die allerdings möglicherweise auch die deutsche Sprache beherrschen dürften.