Von: luk
Bozen – “Das Land Südtirol setzt die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf das Jagdwesen im Rahmen der autonomiepolitischen Bestimmungen um, nachdem Südtirol in diesem Bereich primäre Gesetzgebungskompetenzbesitzt. Es wird hervorgehoben, dass in bestimmten Bereichen des Jagdwesens die staatlichen Bestimmungen von den lokalen Bestimmungen stark abweichen mit allen damit verbunden Unschärfen und rechtlichen Graubereichen. Wie auch sollte eine staatliche Bestimmung, die für den restlichen Teil des Staatsgebietes gilt, besser den Besonderheiten unserer Wildbestände Rechnung tragen als lokale gewachsene und für den ländlichen Raum unseres Landes abgestimmte eigene Südtiroler Bestimmungen?
Unter diesen Gesichtspunkten weist das kürzlich gefällte Urteil von Seiten des Rechnungshofes, das einige Abschüsse zwischen dem Jahr 2010 und 2014 zum Gegenstand hat, doch erhebliche Widersprüche auf: die ausgestellte Geldstrafe ist weit übertrieben in Bezug auf die tatsächlichen vorgefallenen Gegebenheiten, die – und das wird nochmals hervorgehoben – nicht im entferntesten den Erhaltungszustand der zu schützenden Art gefährdet haben. Denn dieser ist eben bezogen auf die quantitive und qualitative Ebene besser als im restlichen Staatsgebiet. Die Berechnung des Wildbestandes im Sinne des Vermögenswertes durch die Aufsummierung der einzelnen Werte der Tiere zu einem bestimmten Zeitpunkt – indem man so tut, als würde die Zeit stillstehen, wobei sie ja ständig vergeht – ist eine Entscheidung gefällt von den Richtern, die im Widerspruch zu den Naturprinzipien und zu den Hege- und Pflegegrundlagen der Wildbestände steht. Diesen liegt die Erhaltung der Art und nicht das Überleben des einzelnen Tieres zugrunde.
Es wird nochmals unterstrichen, dass das Land Südtirol ständig bemüht ist, die lokalen Bestimmungen und Zuständigkeiten in Bezug auf die tatsächlich vorherrschenden Rahmenbedingungen der lokalen Wildgebiete unter Berücksichtigung der menschlichen Tätigkeiten im ländlichen Raum mit Hilfe der Autonomie Südtirols einzuhalten. Dies geschieht auf jeden Fall mit Rücksichtnahme der vorherrschenden Wildbestände und unter Wahrung der gesetzlichen Vorschriften.
Diese autonomiepolitische Absicherung konnte durch die Verabschiedung von zwei neuen Durchführungsbestimmungen in diesem Bereich erreicht und umgesetzt werden. Diese beiden Bestimmungen machen es möglich, auch Wildarten in Südtirol nachhaltig zu bejagen, die in Italien vollkommen geschützt sind, wie zum Beispiel die Murmeltiere.
Es ist hinlänglich bekannt, dass in den letzten Jahren alle ausgestellten Abschussdekrete jeweils mit den dafür notwendigen Gutachten und positiven technischen Expertisen, die vom Gesetz vorgesehen sind, untermauert und motiviert worden sind. Deswegen ist auch kein Rekurs mehr gegen ein solches Abschussdekret mehr angenommen worden, im letzten Jahr ist nicht einmal mehr ein Rekurs zu den Abschussdekreten gestellt worden.
Das Land Südtirol in der Person der Verantwortungsträger ist sich des delikaten Themas bezogen auf die Wildbestände und die Umwelt durchaus bewusst. Es gilt, das sensible Gleichgewicht im ländlichen Raum nicht zu gefährden. Wir werden auch zukünftig alles dafür unternehmen, um die faunistische Vielfalt unseres Landes bestmöglich auch für die kommenden Generationen zu erhalten und zu steuern”, unterstreichen Landeshauptmann Arno Kompatscher und Forstwirtschaftslandesrat Arnold Schuler.
STF: “Aufruf an die politische Führungsspitze der SVP”
Die ehemalige Landtagsabgeordnete der Bewegung Süd-Tiroler Freiheit, Eva Klotz, spricht dem ehemaligen Landeshauptmann Luis Durnwalder und dem Jagdamtsdirektor Heinrich Erhard in Zusammenhang mit dem jüngsten Urteil des Rechnungshofes ihre Solidarität aus. Sie wundert sich jedoch über die Empörung, speziell der politischen Entscheidungsträger der SVP. “Sie sind und waren es, die bei jeder Gelegenheit in und außerhalb Südtirols die vermeintlich weltbeste Autonomie angepriesen haben.”
“Alle Verweise, dass dies nicht zutrifft und dass es gefährlich ist, aus den von Rom zugestandenen Akten der Dezentralisierung verbal mehr zu machen, als sie faktisch sind (s. Beschränkung der autonomen Zuständigkeiten gemäß Art. 4. des Autonomie-Statuts), wurden immer in den Wind geschlagen. Wie sehr wurden meine Mitstreiter und ich bekämpft und lächerlich gemacht, zum Schluss wurden unsere vielen Warnungen und Aufforderungen bestenfalls ignoriert. Man sollte sich nicht wundern, wenn staatliche Institutionen kein Problem damit haben, dieser “weltbesten” Autonomie etwas wegzunehmen, denn es bliebe nach deren Meinung gemessen an der Lobpreisung dann ja immer noch genug”, so Klotz.
“Es rächen sich die politischen Fehler der Vergangenheit, und Eva Klotz verzichtet darauf, sie aufzulisten. Sie erwartet sich jedoch von jenen Führungskräften der SVP, die Italien und dessen Parteien bereits in ihren Herzen tragen, mehr Sachlichkeit und Ehrlichkeit. Außerdem: Wer noch immer nicht begreift, dass Südtirol langfristig bei Italien keine Zukunft hat, sondern über kurz oder lang eine ganz gewöhnliche italienische Provinz wird, hat entweder kein Gespür für Gefahren oder nicht den Mut, sich den Tatsachen zu stellen. In jedem Fall ist ein Kurswechsel in der Südtirol-Politik nötig. Das hat man in den letzten Jahrzehnten nie hören wollen, und eines Tages, wenn sich immer mehr Südtiroler als Italiener fühlen und gebärden, wird es zu spät sein, weil dann die Kraft und der Rückhalt fehlen. Es wäre höchste Zeit, endlich konkrete Schritte für die Loslösung Südtirols von Italien einzuleiten. Wenn die politischen Entscheidungsträger nicht den Mut und Willen dazu haben, dann müsste es vom Volk ausgehen. Wahlen sind die nachhaltigste Gelegenheit, um dies zu fordern. Im Oktober sind Landtagswahlen”, heißt es abschließend in der Aussendung.