In Magdeburg sitzen Schock und Trauer tief

Mutmaßlicher Magdeburg-Attentäter war polizeibekannt

Samstag, 04. Januar 2025 | 16:12 Uhr

Von: APA/dpa

Allein in den beiden Jahren vor dem Anschlag auf dem Magdeburger Weihnachtsmarkt im deutschen Bundesland Sachsen-Anhalt ist der mutmaßliche Täter Taleb A. in sieben Ermittlungsverfahren in Erscheinung getreten. Dabei trat er in fünf Fällen als Anzeigenerstatter auf und war in zwei Fällen Beschuldigter. Entsprechende Informationen der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” wurden der Deutschen Presse-Agentur (dpa) bestätigt.

In einem Fall hatte Taleb A. einen Rechtsanwalt, der ihn einst in einem Verfahren vertreten hatte, sowie dessen Familie und Kanzleimitarbeiter bedroht. Nachdem Anzeige erstattet worden war, suchte die Polizei Taleb A. am 4. Oktober 2024 auf. Mit einer solchen, sogenannten Gefährderansprache will die Polizei signalisieren, dass sie einen potenziellen Straftäter im Blick hat und fordert ihn auf, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen.

Kurz vor Weihnachten war der 50-jährige Taleb A. mit einem Auto über den Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast. Dabei wurden fünf Menschen getötet und knapp 300 Personen verletzt. Der Mann aus Saudi-Arabien sitzt in Untersuchungshaft.

Stationsarzt im Maßregelvollzug

Taleb. A war seit 2020 im Maßregelvollzug in Bernburg (Sachsen-Anhalt) als Stationsarzt tätig. Er arbeitete mit suchtkranken Straftätern. Trotz der Tatsache, dass der Mann für die psychiatrische Betreuung von Patienten zuständig war und die Gefährderansprache am Arbeitsplatz erfolgte, gab es zwischen dem Gesundheitsunternehmen Salus und der Polizei keinen Austausch. “Den Grund für das Aufsuchen des Mitarbeiters Taleb A. hat die Polizei nicht mitgeteilt”, sagte eine Salus-Sprecherin der dpa.

Die Polizei kann personenbezogene Daten zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten an öffentliche und nicht öffentliche Stellen übermitteln. Das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt teilte dazu auf Anfrage mit, es habe unmittelbar nach der Gefährderansprache jedoch keine Anhaltspunkte dafür gegeben, “dass durch eine Datenübermittlung Gefahren im Umfeld des Arbeitgebers abgewehrt werden könnten”. Damit seien die Voraussetzungen für eine Datenübermittlung nach derzeitigem Prüfungsstand nicht erfüllt gewesen.

Die fachliche Qualifikation des Arztes stellte das Unternehmen Salus nicht infrage. “Taleb A. hat seinen Dienstvorgesetzten keinen Anlass geboten, an seiner ärztlichen Qualifikation zu zweifeln”, sagte die Sprecherin.

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