Von: luk
Bozen – Rom will uns mit Haut und Haar, titelt heute das Tagblatt Dolomiten. Während viele das Gefühl haben, dass das ohnehin schon der Fall sei, geht das Gesundheitsministerium nun einen Schritt weiter.
Ein Rundschreiben verlangt bei Toten die Entnahme von Haar-, Haut- und Körperflüssigkeitsproben. Jeder Leichenbeschauer habe die Pflicht, die Proben zu nehmen und für mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Als Grund nennt Rom im Schreiben: „Eventuelle Ermittlungen der Justiz“, die nach dem Tod einer Person aufgenommen werden könnten.
„Es stimmt schon, wenn ein Leichnam verbrannt wird, hat man keine Chance mehr auf eine DNA-Probe. Und eine Exhumierung ist auch kein Spaß“, sagt Hausarzt Dr. Domenico Bossio gegenüber dem Tagblatt Dolomiten.
Die zuständige Landesrätin Martha Stocker ist aber gegen diese Regelung und will nicht mitziehen. „Und nicht nur wir, alle Regionen sind dagegen“, sagt Landesrätin Stocker. Sie verweist auf fehlende Detailbestimmungen
Nicht klar sei etwa, welche Körperflüssigkeiten abgenommen werden sollen, wie das Ganze organisiert werden soll und wo und wie die Proben untergebracht werden sollen.
Auch die Frage, wer das alles bezahlen soll, sei nach wie vor offen. „Die Gegnerschaft gegen dieses Vorhaben ist regionenübergreifend. Die Region Veneto hat einen entsprechenden Brief für das Gesundheitsministerium aufgesetzt, und diesen haben wir bereits unterzeichnet. Denn dieses Unterfangen ist nicht ausgegoren und nicht angemessen“, sagt Stocker.
Mit Spannung erwartet wird jetzt die Antwort aus Rom auf das Protestschreiben.