Von: mk
Bozen – Der Nachtragshaushalt des Landes 2018 samt Finanzgesetz sowie die allgemeine Rechnungslegung für das Jahr 2017 wurden heute im Amtsblatt veröffentlicht.
Als Landesgesetze Nr. 14 und Nr. 15 sind die Allgemeine und die Allgemeine konsolidierte Rechnungslegung des Landes für das Haushaltsjahr 2017 nach Genehmigung durch den Landtag und die Ausfertigung durch den Landeshauptmann heute, Dienstag, 7. August, in Sondernummern zum Amtsblatt der Region Nr. 31 veröffentlicht.
Auch der Nachtragshaushalt des Landes Südtirol für das Finanzjahr 2018 und für den Dreijahreszeitraum von 2018 bis 2020 ist als Landesgesetz Nr. 17 in einer der Sondernummern zum heutigen Amtsblatt zu finden. Der Nachtragshaushalt 2018 umfasst 250 Millionen Euro, von denen derzeit allerdings nur 50 Millionen verplant werden können.
Dasselbe gilt für das Finanzgesetz, das Landesgesetz Nr. 16, das die Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt des Landes Südtirol für das Finanzjahr 2018 und für den Dreijahreszeitraum 2018-2020 enthält. Die vier Gesetze treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung, also morgen, Mittwoch, 8. August, in Kraft.