Bezügen der Organe des Landtags und der Landesregierung verabschiedet

Nachtsitzung: Landtag sagt JA zum Gehältergesetz

Samstag, 13. Mai 2017 | 08:46 Uhr

Von: luk

Bozen – In einer Nachtsitzung ist am Freitag das Gesetz zu den Bezügen der Organe des Landtags und der Landesregierung verabschiedet worden.

Der Landesgesetzentwurf Nr. 79/16: „Neuregelung der Bezüge der Organe des Landtages und der Landesregierung“ war von den Abg. Widmann, Bizzo, Renzler und Tinkhauser vorgelegt worden. Thomas Widmann betonte, dass damit die Kosten der Politik um insgesamt 230.000 Euro gesenkt würden.

Walter Blaas (Freiheitliche) kündigte an, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Man hätte ein Signal nach außen senden sollen. Um Konsens zu finden, habe die SVP Entschädigungen für Ausschussvorsitzende und Fraktionssprecher eingefügt. Auch wenn die Demonstration vor dem Landtag klein ausgefallen sei, bleibe nach außen der Eindruck, dass die Politiker zu viel verdienen.

Andreas Pöder (BürgerUnion) meinte, nach dem Rettungsring für Alfreider wolle man nun das Gehalt des Landeshauptmanns retten. Kompatscher habe im Wahlkampf eine Reduzierung versprochen, nun halte er das nicht ein.

Kuh hin, Kalb auch hin, meinte Hans Heiss (Grüne) zum Ladinerpassus und zum vorliegenden Gesetzentwurf. Es gehe hier um die Glaubwürdigkeit vor den Bürgern. Das Gehalt der Landesräte sei gemessen an ihrem Arbeitspensum und im Vergleich zum mittleren bis höheren Management bescheiden. Aber der rechtliche Rahmen sei durch das Monti-Dekret klar. Die Abgeordneten hätten sich daran gehalten, die Landesregierung nicht. Sie habe die Nebenkosten gesenkt, die Repräsentationsspesen und anderes, aber das sei nicht genug. LH Rossi habe seine Entschädigung im Mai 2014 angepasst. Es gehe hier nicht um eine Neiddebatte, sondern um die Glaubwürdigkeit und die Anpassung an rechtliche Vorgaben. Heiss kritisierte ebenfalls die neuen Zulagen für die Vorsitzenden der Ausschüsse und Fraktionen.

Dieter Steger (SVP) kündigte einen neuen Abänderungsantrag, mit dem die neuen Zulagen für die Landtagsorgane erst mit der nächsten Legislaturperiode fällig werden.

Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) warnte vor dieser Lösung, die wahrscheinlich während des ganzen Wahlkampfs von populistischen Bewegungen aufgegriffen werde. Er sei generell gegen diese Zulagen, aber als Hypothek sei sie noch gefährlicher. Auch ein Regierungsamt sei Arbeit und müsse vergütet werden, wie die eines Managers. Die Kilometervergütung für die Abgeordneten sei eine transparente Regelung, die auch den Aufwand widerspiegle. Wenn der Landeshauptmann sein Gehalt als gerecht empfinde, solle er das offen nach außen vertreten. Wenn, dann eine saubere Lösung.

Das Gehalt eines Regierungsmitglieds müsse natürlich angemessen, meinte Paul Köllensperger (5 Sterne Bewegung), und es sei nicht einsichtig, dass ein Hausarzt mehr verdiene als der Landeshauptmann. Aber man mache keine gute Figur, wenn man wegen ein paar hundert Euro dem Monti-Dekret ausweiche. Rossi habe es umgesetzt, ohne darauf Bezug zu nehmen. Die Glaubwürdigkeit der Politik habe durch die Leibrentenaffäre gelitten und werde durch Zulagen an Fraktions- und Kommissionsvorsitzende nicht wieder hergestellt, auch wenn sie erst ab 2018 ausgezahlt werden.

Wenn eine Maßnahme falsch sei, so sei sie das auch 2018, meinte Alessandro Urzì (L’Alto Adige nel cuore), der sich gegen die Zulagen für die Vorsitzenden aussprach, die man mit dem vorgeschlagenen Aufschub in den Wahlkampf hinein ziehe. Die Autonomie sei keine Ausrede für eine mangelnde Anpassung an das Monti-Dekret.

Der Übergang zur Artikeldebatte wurde mit 17 Ja und 12 Nein genehmigt.

Die meisten der 13 Artikel wurden ohne Debatte genehmigt.

Art. 2 regelt die Aufwandsentschädigung, eine pauschale Spesenvergütung von 4.600 € für den Landeshauptmann, 3.300 für den Landtagspräsidenten, 4.100 für den LH-Stellvertreter, 3.600 für die Landesräte, 2.400 € für den Landtagsvizepräsidenten, 1.200 für die Präsidialsekretäre, 800 für die Ausschusspräsidenten, 1.100 für Vorsitzende von Fraktionen mit mehr als zwei Mitgliedern und 600 bei Einmannfraktionen.

Walter Blaas forderte, von zusätzlicher Amtsvergütung statt von pauschaler Spesenrückerstattung zu sprechen, das sei ehrlicher. Paul Köllensperger und Hans Heiss legten mit ihren Änderungsanträgen Zulagen vor, die den Vorgaben des Monti-Dekrets entsprechen. Auch Alessandro Urzì schlug entsprechende Kürzungen für die einzelnen Funktionen vor. Ulli Mair forderte die Streichung der Zulagen für Fraktions- und Ausschussvorsitzende.
Die Änderungsanträge wurden abgelehnt, der Artikel mit 18 Ja, 14 Nein und 1 Enthaltung genehmigt.

Anschließend wurde auf Antrag von Sven Knoll die Sitzung für eine Beratung zu einem Änderungsantrag von Dieter Steger unterbrochen, laut dem die Vergütungen für Vorsitzende von Fraktionen und Ausschüssen erst mit Beginn der nächsten Legislaturperiode in Kraft treten.

Zu Art. 10-bis wurde dann der genannte Änderungsantrag von Steger zu den Vergütungen der Vorsitzenden angenommen.

Erklärungen zur Stimmabgabe

Man kehre in der Öffentlichkeitswirkung zu den alten Fehlern zurück, meinte Walter Blaas (Freiheitliche). Für die Entschädigung des Landeshauptmanns hätte man eine Einigung gefunden, was die Leute nicht verstünden, seien die neuen Zulagen für die Vorsitzenden. Dafür würden alle Abgeordneten den Preis zahlen müssen. Auch in der nächsten Legislaturperiode werde die SVP die Ausschussvorsitzenden stellen und habe damit attraktive Posten für jene, die es nicht auf die Regierungsbank schaffen. Blaas bedauerte auch, dass die Zuständigkeit des Landtags für die Diäten wieder in die Ferne rückt.

Für Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) haben Landeshauptmann und Landesräte ein Anrecht auf eine gute Entlohnung, aber mit diesem Gesetz richte man einen Schaden an. Das Spiel mit der Verschiebung der Zulagen auf die nächste Legislatur werde die Öffentlichkeit nicht abkaufen. Man habe versucht, mit der Mehrheit darüber zu reden, aber es habe kein Umdenken gegeben.

Man nehme mit diesem Gesetz alle Versprechen zur Kostensenkung wieder zurück, meinte Andreas Pöder (BürgerUnion), und das unter Berufung auf die Autonomie. Die Zulagen für die Vorsitzenden seien nicht zu rechtfertigen, sie hätten durch ihre Rolle bereits mehr Einfluss und Sichtbarkeit. “Mit dem Gesetz werden die Gehälter des Landeshauptmannes und der Landesregierung gerettet und es werden Gehaltszulagen für Fraktionssprecher und Gesetzgebungsausschusspräsiden ten eingeführt. Dabei ist unerheblich, ob diese Zulagen jetzt oder erst in eineinhalb Jahren nach den nächsten Landtagswahlen greifen – es sind Zulagen, die in dieser Form nicht nötig sind”, so Pöder

“Landeshauptmann Kompatscher hat zudem ein Wahlversprechen gebrochen, er hatte vor den letzten Landtagswahlen versprochen, die Gehälter der Landesregierung ebenfalls zu senken, wie dies die Abgeordneten in der letzten Legislaturperiode getan hatten. Dreieinhalb Jahre haben Kompatscher und Co. ihr Gehalt weiter kassiert und jetzt mit dem scheinheiligen Gesetz steuerbefreite Gehaltsteile beschlossen, um sich fast das gesamte Gehalt zu retten. Das Wahlversprechen wurde damit in beschämender Weise gebrochen”, so Pöder.

Alessandro Urzì (L’Alto Adige nel cuore) kündigte aus den bereits genannten Gründen seine Gegenstimme an.

Der Gesetzentwurf wurde mit 17 Ja, 14 Nein und 1 Enthaltung genehmigt.

Die Sitzung wurde um 23.50 Uhr geschlossen.

 

Bezirk: Bozen