Von: luk
Rom – “In der nationalen Berufskammer der Journalisten, die insgesamt 62 Mitglieder zählen wird, werden zwei Mitglieder den gesetzlich anerkannten sprachlichen Minderheiten angehören, und zwar je ein Publizist und je ein Journalist”. Das teilen die Südtiroler Senatoren Francesco Palermo, Karl Zeller und Hans Berger in einer Aussendung mit, nachdem heute ein diesbezüglicher und von der Autonomiegruppe vorgelegter Antrag im Verfassungsausschuss angenommen worden ist. Im Gesetzesentwurf zum Verlagswesen, das vom Senat in zweiter Lesung behandelt wird, wird die Regierung ermächtigt, Akte mit Gesetzeskraft in Bezug auf die Zusammensetzung und die Aufgaben der gesamtstaatlichen Journalistenkammer zu verabschieden.
“Die Journalistenkammer ist die Interessensvertretung einer Berufskategorie, die für die kulturellen und sprachlichen Belange einer Minderheit wichtig ist. Zum Schutz dieser Besonderheiten und besonderen Anforderungen ist es wesentlich, dass auch die sprachlichen Minderheiten angemessen vertreten sind”, so Palermo, Zeller und Berger abschließend.