Von: mk
Bozen/Prad – Derzeit begutachtet das Rechtsamt des Landes den Gesetzentwurf zur Führung des Nationalparks Stilfser Joch, von dem der Südtiroler Teil bekanntlich in die Kompetenz des Landes Südtirols übergegangen ist. Umweltlandesrat Richard Theiner geht davon aus, dass der Entwurf noch vor der Sommerpause von der Landesregierung genehmigt wird. Anschließend wird sich die zuständige Gesetzgebungskommission mit dem Entwurf befassen, bevor er dann zur Genehmigung in den Landtag kommt. Parallel dazu müssen auf Grundlage der neuen Leitlinien der Parkplan und die Durchführungsbestimmungen überarbeitet werden, die der Nationalparkrat 2005 beschlossen hatte.
Diese Schritte und weitere Punkte waren Thema eines Treffens, zu dem Umweltlandesrat Richard Theiner gestern die Vertreter der Nationalparkgemeinden und der Eigenverwaltungen im Vinschgau sowie der Gemeinde Ulten in den Büros der Bezirksgemeinschaft getroffen hat.
Im Jänner 2017 sind die neuen Leitlinien zur Führung des Nationalparks vom Koordinierungskomitee beschlossen worden. Dieses besteht aus Vertretern der Gemeinden, des Umweltministeriums, der Umweltverbände und der Landesverwaltungen Südtirol, Trentino und Lombardei. Südtirol wird von Landesrat Theiner und Bürgermeister Altstätter vertreten. „Diese Leitlinien waren ein wichtiger Schritt: Auf dieser Grundlage können wir jetzt das neue Landesgesetz und darauf aufbauend einen neuen Parkplan erarbeiten“, erklärte Theiner.
„Der Parkplan besteht im Wesentlichen aus vier Teilen“, erläuterte Ressortdirektor Florian Zerzer. „Der erste Teil wird eine detaillierte Kartierung des gesamten Nationalparks enthalten, das heißt, es muss eine genaue Analyse sowohl der landschaftlichen als auch der sozioökonomischen Inhalte des Parks gemacht werden.“
Einbeziehung der Bevölkerung erwünscht
Der zweite Teil beinhaltet die strategische Ausrichtung des Parks und die Vision darüber, wie sich der Nationalpark in den kommenden Jahren entwickeln soll. „Hier ist die Einbeziehung der Bevölkerung, der Interessensgruppen und der Gemeinden von zentraler Bedeutung“, betonte Theiner. Im dritten Teil des Parkplans geht es um die sogenannte Zonierung und die Durchführungsbestimmungen, die im Wesentlichen festlegen, was in den jeweiligen Zonen erlaubt ist. Insgesamt sind vier Zonen vorgesehen (A, B, C und D), wobei die A-Zonen den strengsten Schutzbestimmungen unterliegen. Genau diese Zonen sollen jetzt einer neuerlichen Überprüfung unterzogen werden, „da der bestehende Parkplan nicht zur vollen Zufriedenheit der einheimischen Bevölkerung, insbesondere der Bauern, genehmigt worden ist“, wie der Direktor des Nationalparks, Hanspeter Gunsch, erklärte.
Nach einem Auswahlverfahren wurde das Unternehmen Trifolium damit beauftragt, gemeinsam mit den Gemeinden und den Interessensgruppen die bestehende Zonierung auf dem gesamten Areal des Nationalparks zu überprüfen. Unterstützt wird es dabei von einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der Vinschger Gemeinden, des Bauernbundes, des Tourismus, der Umweltverbände, der Separatverwaltungen und des Nationalparks.
„Das ist ein absolut notwendiger Schritt“, betonte Theiner, „da wir den Nationalpark Stilfserjoch nur dann zu einer Modellregion entwickeln können, wenn die Bevölkerung den Nationalpark als Chance und als Bereicherung sieht.“
Der vierte Teil des Parkplans beinhaltet die Parkordnung. Hier wird festgelegt, was im Park erlaubt ist, wie Ermächtigungen erteilt werden können und welche Aktivitäten mit der Zielsetzung des Parks vereinbar sind. Dazu zählen beispielsweise bauliche Ermächtigungen, Wasserableitungen oder auch das Sammeln von Pilzen, Kräutern und Mineralien.
„Gemeinsam können wir die Weichen in Richtung Modellregion für ein nachhaltiges Leben und Wirtschaften in den Alpen stellen“ sagte Umweltlandesrat Theiner.