Von: mk
Bozen – Die Landesregierung hat heute die Umwandlung von fünf “Gebieten Gemeinschaftlicher Bedeutung” im Nationalpark Stilfserjoch beschlossen.
Anlass dafür ist die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU vom Mai 1992, mit der die Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, für den Schutz von Arten und Lebensräumen mit gemeinschaftlicher Bedeutung Natura-2000-Schutzgebiete auszuweisen. Damit werden gezielte Maßnahmen festgelegt, die für den Erhalt der Lebensräume und der Artenvielfalt in diesen Gebieten notwendig sind.
Die Richtlinie sieht vor, dass die “Gebiete Gemeinschaftlicher Bedeutung” innerhalb von sechs Jahren nach Ausweisung in sogenannte “Besondere Schutzgebiete” umzuwandeln sind. Mit dieser Umwandlung ist jedoch kein zusätzlicher Ausbau der Schutzauflagen verbunden.
Weil für die meisten „Gebiete Gemeinschaftlicher Bedeutung“ in Italien die sechsjährige Frist überschritten wurde, hat die Europäische Kommission 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien eröffnet.
Im Juli 2016 hat die Landesregierung die Umwandlung von 35 “Gebieten Gemeinschaftlicher Bedeutung” in “Besondere Schutzgebiete” genehmigt. Bei den restlichen fünf Gebieten, die sich im Nationalpark Stilfserjoch befinden, musste die Umwandlung in “Besondere Schutzgebiete” innerhalb Jahresende erfolgen. Die Gesamtfläche der 40 ausgewiesenen Gebiete beläuft sich auf 150.000 Hektar, was einem Fünftel der Landesfläche entspricht.
“Mit dem heutigen Beschluss der Landesregierung sind nun alle 40 Gebiete in dem vom Umweltministerium vorgesehenen Zeitrahmen umgewandelt worden”, sagte Umweltlandesrat Richard Theiner. Durch die fristgerechte Umsetzung der EU-Richtlinie kann verhindert werden, dass die EU gegenüber Italien Sanktionen ausspricht. Darüber hinaus sind mit der Umwandlung der Schutzgebiete auch die Voraussetzungen für finanzielle Fördermaßnahmen gegeben, die insbesondere der Landwirtschaft zugutekommen.