Von: ka
Kastelbell/Tschars – Im Mai 2022 beschloss die Gemeinde Kastelbell-Tschars, ein Landwirtschaftsgebiet auf der Grundparzelle 657/2 K.G. Tschars im Ausmaß von 4.426 Quadratmetern in Wald umzuwidmen und dieses als Naturdenkmal auszuweisen.
Laut Dekret 22262/2022 der Landesrätin für Raumordnung, Landschaftsschutz und Denkmalschutz wird der Eigentümer im Gegenzug die restliche Grundstücksfläche (eine brach liegende Wiese von ca ½ Hektar) einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzung zuführen, inklusive der Rodung des dort befindlichen Erlenstreifens. Dieses Kleinod, bestehend aus Auwaldbeständen, Hecken und Mooswiese hebt sich deutlich von den umliegenden Obstwiesen ab und kann als einmaliges Fundstück einer verflossenen Ära bezeichnet werden.
Bis jetzt stellt die brach liegende Wiese eine Pufferzone für dieses Kleinod dar. Sollte dort tatsächlich eine intensiv bewirtschaftete Obstanlage entstehen, fällt diese Pufferzone weg und die intensive Monokultur umzingelt den Auwaldrest von allen Seiten.
Die Umweltschutzgruppe Vinschgau ersucht die verantwortlichen Ämter und Politiker um Beantwortung folgender Fragen:
1. Was unternimmt die Landesregierung konkret für den Schutz von Auwäldern und Auwaldresten, insbesondere für die Errichtung von Trittsteinbiotopen?
2. Warum wurde in diesem Fall das Kernschutzgebiet (der Auwaldrest) seiner Pufferzone beraubt, was der gängigen Naturschutzpraxis widerspricht?
3. Warum hat die verantwortliche Landeskommission für Raum und Landschaft einer de facto Verkleinerung der naturnahen Restflächen in der ausgeräumten Talsohle des Vinschgaus zugestimmt?
4. Was unternimmt die Landeskommission für Raum und Landschaft in Zukunft, um solche Fehlentscheidungen zu verhindern?
Die Umweltschutzgruppe Vinschgau ersucht die Verantwortlichen alles Mögliche zu unternehmen, um den Grundbesitzer für eine Brache, bzw. eine Unterschutzstellung zu gewinnen.