Von: luk
Bozen – Der IV Gesetzgebungsausschuss hat heute drei Gesetzentwürfe in Augenschein genommen.
Landesgesetzentwurf Nr. 87/16 – Änderung des Artikels 9, Absatz 2 des Landesgsetzes vom 17. Mai 2013, Nr. 8 – Finanzielle Unterstützung der Familien, eingereicht von den Freiheitlichen: Der Übergang zur Artikeldebatte wurde – nach einer Stellungnahme von LR Waltraud Deeg und der Familienagentur – mit 2 Jastimmen (Andreas Pöder und Walter Blaas) und 5 Gegenstimmen (Oswald Schiefer, Veronika Stirner, Magdalena Amhof, Helmuth Renzler und Riccardo Dello Sbarba) abgelehnt. Der Entwurf zielt sieht eine Hürde von fünf Anssässigkeits- und drei Arbeitsjahren vor und einen Förderungsanteil für Nicht-EU-Bürger, der ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung entspricht.
Wie Vorsitzender Schiefer berichtet, hat der Ausschuss allerdings beschlossen, am 21. November eine Anhörung zum Thema anzuberaumen, bei der es um die bessere Koordination der verschiedenen Maßnahmen von Land, Region und Staat zugunsten der Familien gehen soll. Angesprochen wurde dabei auch der Wunsch nach einer übersichtlichen und einheitlichen Informationsbroschüre für alle Förderungsmaßnahmen.
Landesgesetzentwurf Nr. 88/16 – Änderung des Artikels 5, Absatz 7 des Landesgesetzes vom 17. Dezember 1998, Nr. 13, ersetzt durch den Artikel 1, Absatz 6 des Landesgesetzes vom 13. Oktober 2008, Nr. 9 – Vorzubehaltende Mietwohnungen für die Staatsbürger von Staaten, die nicht der Europäischen Union angehören und den Staatenlosen (Die Freiheitlichen): Der Übergang zur Artikeldebatte wurde mit zwei Jastimmen (Pöder und Blaas) und fünf Gegenstimmen (Schiefer, Stirner, Amhof, Renzler und Dello Sbarba) abgelehnt. Auch dieser Entwurf sieht eine Begrenzung gemäß dem Bevölkerungsanteil vor.
Landesgesetzentwurf Nr. 99/16 – Eine Geburtenabteilung in jedem der sieben öffentlichen Krankenhäuser (BürgerUnion): Der Landesgesetzentwurf wurde in der Schlussabstimmung mit drei Jastimmen (Pöder, Dello Sbarba und Blaas) und vier Gegenstimmen (Schiefer, Stirner, Amhof und Renzler) abgelehnt.