Von: apa
Nach Bekanntwerden der Spionage-Affäre um den ehemaligen Staatsschützer Egisto Ott will Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) die Geheimdienste mit mehr Befugnissen ausstatten. Eine von den Grünen geforderte Verschärfung des Spionage-Paragrafen mache nur Sinn, wenn auch die “Abwehr”, also die Möglichkeiten der Nachrichtendienste, gestärkt werden, sagte Nehammer am Rande seiner Paris-Reise vor Journalisten.
Die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) sowie militärische Nachrichtendienste müssten gestärkt “mehr Instrumente” bekommen, um gegen feindliche Nachrichtendienste vorgehen zu können, denn “Spione enttarnen sich nicht von alleine”, so der Kanzler.
Konkret geht es dabei etwa um das Abhören von verschlüsselten Messenger-Diensten oder leichtere Beschlagnahme von verdächtiger, technischer Ausstattung. Derzeit seien die Behörden nicht in der Lage, “Tarnidentitäten auffliegen zu lassen”.
Aktuell heißt es im Paragraf 256 des Strafgesetzbuches: “Wer zum Nachteil der Republik Österreich einen geheimen Nachrichtendienst einrichtet oder betreibt oder einen solchen Nachrichtendienst wie auch immer unterstützt, mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen ist.” Eine reine Gesetzesverschärfung sei “falsch”, ohne die zusätzlichen Befugnisse für Geheimdienste für sich in der Praxis nichts ändern, erklärte Nehammer.
Die Ermittlungsergebnisse nehme er jedenfalls “sehr ernst”, der Fall sei eine “Frage der nationalen Sicherheit” und “große Mahnung an uns”, betonte Nehammer. Es brauche “Klarheit und “dringende Aufklärung” um zu sehen, “was da noch alles ans Licht kommt”.
Auch Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) betonte am Freitag am Rande einer Pressekonferenz, dass eine härtere Bestrafung von Spionage nur dann sinnvoll sei, wenn Kriminalpolizei und Nachrichtendienst das notwendige Handwerkszeug für ihre Ermittlungen bekämen. “Man kann nur jemanden bestrafen, wenn man auch die Möglichkeit hat, Dinge auszuforschen”, forderte er erneut ein Gesamtpaket aus strengeren Strafen und “modernen Ermittlungsmöglichkeiten, (…) wie sie international üblich und notwendig sind”.