II. GGA

Nein zu Änderung des Landesgesetzes „Raum und Landschaft“

Freitag, 12. Juli 2024 | 16:23 Uhr

Von: luk

Bozen – Am heutigen Freitag (12. Juli) ist der II. Gesetzgebungsausschuss des Landtages unter dem Vorsitz von Josef Noggler zusammengetreten und hat den Landesgesetzentwurf Nr. 23/24 „Änderung des Buchstaben a) des Absatzes 3 des Artikel 20 – Landesgesetzes Nr. 9/2018 „Raum und Landschaft““ (eingebracht von den Abgeordneten Colli und Wirth Anderlan) behandelt: Wie es im Begleitbericht zum LGE heißt, sei auch im neuen Gesetz für Raum und Landschaft (Landesgesetz vom 10. Juli 2018 Nr. 9) die Möglichkeit von Raumordnungsvereinbarungen vorgesehen, „ein interessantes und auch nützliches Instrument, um Vorhaben im öffentlichen Interesse gemäß den Entwicklungszielen realisieren zu können. Es gibt den Gemeinden die Möglichkeiten für Verhandlungen, um zeitnah, kostensparend und erleichtert wichtige Projekte umsetzen und von den üblichen langwierigen Verhandlungen und Streitigkeiten über Grundverfügbarkeiten absehen zu können.“ Die Bestimmung sei, wenn auch mit kleineren Einschränkungen und Änderungen, aus dem alten Landesraumordnungsgesetz übernommen worden. Im Artikel 20, Absatz 3, Buchst. a) des Landesgesetzes Nr. 9/2018 fänden sich Einschränkungen, durch deren Streichung neue Siedlungseinheiten zum Beispiel in Anbindung an Siedlungsgebieten (Erweiterungszonen) errichtet werden könnten, so der Begleitbericht.

„Es geht im heute behandelten LGE darum, dass Raumordnungsvereinbarungen auch außerhalb der Siedlungsgrenzen möglich sein sollen“, berichtete Ausschussvorsitzender Noggler. In der Abstimmung habe man sich dann mehrheitlich an das negative Gutachten des Rates der Gemeinden gehalten: „Weil damit diejenigen, die das Instrument nutzen sollen, dagegen sind.“

In diesem Sinne wurde der Übergang zur Artikeldebatte zum LGE Nr. 23/24 vom II. GGA mit 3 Ja-Stimmen (Abgeordnete Colli, Leiter Reber und Repetto) und 5 Gegenstimmen (Vorsitzender Noggler und Abgeordneten Deeg, Locher, Rohrer und Schuler) abgelehnt.

Andreas Colli (JWA Wirth Anderlan), Ersteinbringer des Gesetzentwurfs, indes unterstrich, dass ihn „das negative Gutachten des Rates der Gemeinden besonders erstaunt hat. Begründet wurde das damit, dass man nicht möchte, dass über einzelne Artikel des Gesetzes ‚Raum und Landschaft‘ diskutiert wird, weil im Herbst eine Überarbeitung des gesamten Gesetzes ansteht. Dabei nimmt man mit dieser Art der Raumordnungsverträge den 116 Gemeinden im Land ein wichtiges Instrument.“

Bezirk: Bozen