Von: mk
Bozen – Sollte es zu einer Neuausschreibung der Südtiroler Buskonzessionen kommen, weil die letzte wegen grober Fehler und Mängel gescheitert ist, dann sollte diese nicht mehr von Landesregierung und Landesverwaltung, sondern von einem kommissarischen Verwalter organisiert und durchgeführt werden. Dies fordert zumindest der Landtagsabgeordnete der BürgerUnion, Andreas Pöder, in einem Antrag im Südtiroler Landtag.
“Bei den Buskonzessionen handelt es sich um ein Milliarden-Geschäft und die Vorgänge um die vor einigen Wochen annullierte Ausschreibung, bei der Landesregierung und Landeverwaltung eine katastrophale Vorstellung abgegeben haben, erfordern die Einschaltung einer kommissarischen Leitung und Aufsicht für die künftige Ausschreibung”, so Pöder.
Zudem werde voraussichtlich im neuen Landtag eine Untersuchungskommission zu den Vorgängen um die von der Landesregierung Anfang Juli annullierte Ausschreibung eingesetzt werden.
Untersucht werden soll laut BürgerUnion, ob die Ausschreibung kurz vor Ende politisch und von Verwaltungsseite manipuliert werden sollte, weil man draufkam, dass einige potentielle Bewerber nicht teilnehmen durften.
“Ich befürchte, dass gegen Ende der Ausschreibung, politisch der Versuch unternommen wurde, die Kriterien der Ausschreibung zu verändern oder zugunsten von möglichen Bewerbern zu verändern. Ich will auch mittels Anfragen wissen, wer bis zu welchem Zeitpunkt Angebote abgegeben hatte und warum Abteilungsdirektor Burger und Landeshauptmann Kompatscher überhaupt intervenierten, um die Teilnahme Bewerbern zu ermöglichen”, so Pöder.
Die Verantwortlichen im Bereich Mobilität, öffentliche Ausschreibungen und auch in der Landesregierung seien seiner Ansicht nach zu sehr befangen, als dass sie eine leitende Rolle im eventuell neuen künftigen Ausschreibungsverfahren spielen sollten. Zuallererst sei jedoch zu klären, ob die Annullierung überhaupt rechtens war.
Pöder zieht die Gültigkeit und rechtzeitige Wirksamkeit des Landesregierungsbeschlusses zur Annullierung der Ausschreibung in Zweifel. “Ob die Landesregierung die Ausschreibung überhaupt annullieren durfte oder ob der Annullierungsbeschluss gültig ist, muss ein Gericht klären, erhebliche Zweifel an der Rechtsgültigkeit des Vorganges sind angebracht”, meint Pöder abschließend