Von: mk
Bozen/Trient – Der Regionalrat hat am Dienstag mehrere Gesetzesentwürfe behandelt. So wurde etwa die Zusatzfinanzierung für Studie zu Maßnahmen für Pflegefälle genehmigt. Aus Salurn wird “Salurn an der Weinstraße” – und es gibt Unterstützung für die europäische Charta der lokalen Selbstverwaltung. Außerdem wurde der konsolidierte Haushalt der Region für das Jahr 2018 genehmigt. Es folgen die einzelnen Entwürfe im Detail.
Gesetzentwurf Nr. 6: Finanzierung an Pensplan Centrum AG für Machbarkeitsstudien zu Projekten im Rahmen zusätzlicher Welfare-Leistungen der Region (eingebracht von der Regionalregierung); Mit diesem Gesetzentwurf werden der PensPlan Centrum AG die Mittel für die Verwirklichung von Machbarkeitsstudien zu Projekten zur Finanzierung und/oder Deckung von Maßnahmen für Pflegefälle sowie für die Umsetzung eines Programms zur Information, Förderung und Vermittlung von Finanzwissen, um die höchstmögliche Anzahl von Beitritten zu den Rentenfonds sowie eine möglichst weite Zusatzrentendeckung der Trentiner und der Südtiroler Bevölkerung zu erreichen, zur Verfügung gestellt. Die Ausgaben zu Lasten der Region beziehen sich nicht auf die Verwirklichung der beiden Projekte, sondern nur auf die finanzielle Unterstützung der betreffenden Machbarkeitsstudien. Nach der Verlesung des Begleitberichts durch den Vorsitzenden der Gesetzgebungskommission Helmuth Renzler und nach dem sich bei der Generaldebatte und bei der Artikeldebatte niemand zu Wort meldete, wurde der Gesetzentwurf mit 39 Ja und 15 Enthaltungen genehmigt.
Gesetzentwurf Nr. 8: Änderung der offiziellen Benennung der Gemeinde „Salurn“ in „Salurn an der Weinstraße“ (eingebracht von der Regionalregierung auf der Grundlage eines einstimmigen Beschlusses des Gemeinderats). Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit) kündigte die Enthaltung ihrer Fraktion an. Einerseits sei die Umbenennung der einhellige Wunsch des Gemeinderats, andererseits gebe es in Südtirol noch keine klare Regelung zu den Ortsnamen, welche Voraussetzung für einzelne Namensänderungen sein sollte. Zudem sollte es nicht Zuständigkeit des Regionalrats sein, über Namensänderungen in einer der beiden Provinzen zu entscheiden. Alessandro Urzì (gemischte Fraktion) kündigte hingegen Zustimmung an. Das Autonomiestatut sehe die regionale Kompetenz für solche Fragen vor, es sei auch das – wohlgemerkt – regionale Autonomiestatut, das besondere Regeln für die Provinz Bozen zum Schutz der Minderheiten vorsehe. Er erinnerte an die Umbenennung in Sen Jan im Fassatal, wo das Verfassungsgericht die Einhaltung der Zweisprachigkeit angemahnt habe. Der Gesetzentwurf wurde mit 47 JA und vier Enthaltungen genehmigt.
Begehrensantrag Nr. 3, eingebracht von den Regionalratsabgeordneten Marini, Nicolini, Degasperi, Köllensperger, Staffler und Coppola, auf dass die italienische Regierung und das römische Parlament sämtliche in ihren Zuständigkeitsbereich fallende Maßnahmen ergreifen mögen, um das Zusatzprotokoll zur Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung über das Recht auf Mitwirkung an den Angelegenheiten der kommunalen Gebietskörperschaften zu ratifizieren.
Hier gehe es um Grundrechte, betonte Alex Marini (M5S), die Charta enthalte einige Richtlinien zur Umsetzung des Prinzips. Sie schreibt vor, den Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung in den innerstaatlichen Rechtsvorschriften oder der Verfassung anzuerkennen, auf dass eine konkrete Umsetzung derselben gewährleistet wird. Zudem werden darin die Grundsätze für einen demokratischen Ablauf in den kommunalen Gebietskörperschaften festgeschrieben. Vizepräsident Maurizio Fugatti sprach sich im Rahmen der Regionalregierung für den Antrag aus, der mit 51 Ja, einem Nein und einer Enthaltung angenommen wurde.
Beschlussfassungsvorschlag Nr. 8: Genehmigung des konsolidierten Haushalts der Autonomen Region Trentino-Südtirol für das Haushaltsjahr 2018 (auf Antrag der Regionalregierung); der konsolidierte Haushalt umfasst die Vermögens- und Wirtschaftsdaten sowie die finanziellen Daten der Region, samt ihren Hilfseinrichtungen, ihren Betrieben und den von ihr kontrollierten Gesellschaften, die im Konsolidierungskreis zusammengefasst sind. Der Vorschlag wurde ohne Debatte mit 34 Ja und 19 Enthaltungen angenommen.
Anschließend wurde Brigitte Foppa auf Vorschlag der Opposition zum Mitglied der regionalen Garantiekommission für den Fonds für Fammilie und Beschäftigung ernannt.
Damit war die Tagesordnung erschöpft, und die Sitzung wurde um 11.30 Uhr geschlossen.