Von: mk
Bozen – Die Kriterien zur Durchführung der Berufseingangsphase für Lehrpersonen enthalten unter anderem Angaben zur Fortbildung, Praxisbegleitung und Probezeit.
Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung den von den drei Bildungslandesräten Philipp Achammer, Christian Tommasini und Florian Mussner eingebrachten Beschluss genehmigt, der die Bestimmungen zur Berufseingangsphase für Lehrpersonen an den deutschsprachigen, italienischsprachigen und ladinischen Grund-, Mittel- und Oberschulen staatlicher Art regelt. Diese finden somit bereit ab dem Schuljahr 2017/18 Anwendung.
“Vor allem in der Berufseinstiegsphase ist es wichtig, dass die Lehrpersonen von Experten mit großer Erfahrung begleitet werden, damit sie die notwendige Unterstützung erfahren”, erklären die drei Bildungslandesräte.
Bisher sei lediglich ein Probejahr bei Eintritt in den unbefristeten Dienst vorgesehen gewesen, berichtet Landesrat Achammer. “Künftig gelten die ersten beiden Schuljahre, in denen eine Lehrperson mit gültigem Studientitel oder mit Lehrbefähigung und befristetem Arbeitsvertrag unterrichtet, als Berufseingangsphase”, stellt Achammer fest, damit könne unmittelbar festgestellt werden, ob eine Lehrperson für den Unterricht geeignet sei oder nicht.
Diese Phase sieht die Absolvierung eines Fortbildungsprogramms und das Bestehen einer Probezeit vor. Der befristete Arbeitsvertrag muss dabei je nach Schulstufe mindestens elf von 22 Wochenstunden bzw. neun von 18 Wochenstunden umfassen und eine Dauer von Unterrichtsbeginn bis wenigstens 30. April vorsehen.
Für Lehrpersonen, die am Lehreraustauschprogramm “Lehren und Lernen in Südtirol” teilnehmen, wird das Unterrichtspraktikum in Südtirol für die Berufseingangsphase angerechnet.
Im ersten Schuljahr der Berufseingangsphase absolvieren die Lehrpersonen die Probezeit. Diese wird von der Schulführungskraft nach Anhörung des Dienstbewertungskomitees anhand von verbindlichen Kriterien bewertet. Bei negativer Bewertung kann die Probezeit auch an einer anderen Schule wiederholt werden. Die negative Bewertung auch der zweiten Probezeit hat den Ausschluss aus sämtlichen Landes- und Schulranglisten zur Folge.
Während der zweijährigen Berufseingangsphase müssen die Lehrpersonen Fortbildungen mit einem Arbeitsaufwand von insgesamt 100 Stunden vorweisen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Lehrpersonen, die eine lehrbefähigende universitäre Ausbildung im Inland absolvieren. Jede Lehrperson in der Berufseingangsphase führt ein Portfolio, in dem etwa die Teilnahme an Fortbildungen, die Rückmeldungen der Tutoren, die eigenen Zielsetzungen und die Lernentwicklung festgehalten werden.
Zu Beginn eines jeden Schuljahres erhält jede Lehrperson, die sich in der Berufseingangsphase befindet, einen Tutor bzw. eine Tutorin zugewiesen. Die Tutoren begleiten und beraten die neuen Lehrkräfte, führen Unterrichtsbesuche und Reflexionsgespräche durch, nehmen Einsicht in das Qualifizierungsportfolio und erstellen einen Bericht.
Am Ende der Berufseingangsphase legt die Lehrperson das Portfolio der beruflichen Entwicklung vor und führt auf dessen Grundlage ein Abschlussgespräch mit der Schulführungskraft. Die Schulführungskraft bestätigt schließlich den Abschluss der Berufseingangsphase.
Die Festlegung dieser Detailkriterien war im Landesgesetz Nr. 1 vom 26. Jänner 2015 (“Änderungen zu Landesgesetzen in den Bereichen Bildung, Rechtsstatus des Lehrpersonals und Lehrlingsausbildung”) vorgesehen. Im Mai dieses Jahres haben die Schulämter bereits die Schulgewerkschaften zu den nun genehmigten Bestimmungen angehört.