Von: mk
Bozen – Es geht um das lokale Management der Großraubtiere: Dazu hat das Land Südtirol gemeinsam mit dem Trentino neue Management-Richtlinien für Wolf und Bär erarbeitet. Diese wurden der staatlichen Umweltbehörde ISPRA vorgelegt, die nun ihr Gutachten dazu abgeben muss. Das Gutachten ist verpflichtend, aber nicht bindend. Das Dokument zielt darauf ab, dass die entsprechenden Landesgesetze der beiden Autonomen Provinzen angewendet werden, mit denen die von den europäischen Bestimmungen vorgesehenen Ausnahmeregelungen in Bezug auf Wolf und Bär übernommen werden.
Die Landesgesetze geben den Landeshauptleuten von Südtirol und dem Trentino die Befugnis, über Entnahme, Ergreifung und Tötung von Wolf und Bär zu verfügen, immer unter Einhaltung der EU-Habitat-Richtlinie und nach Begutachtung durch die ISPRA, falls keine anderen Lösungen sinnvoll sind und wenn der Erhalt der Art nicht gefährdet ist.
Schuler: Schutz des ländlichen Raumes oberstes Ziel
Wie der Landesrat für Land- und Forstwirtschaft, Bevölkerungsschutz und Tourismus, Arnold Schuler, unterstreicht, “benötigen wir das ISPRA-Gutachten, um die entsprechenden Landesgesetze anwenden zu können. Dieses wichtige Ziel wollen wir gemeinsam mit dem Trentino erreichen”. Nur dann sei man in der Lage, die kleinteilige Landwirtschaft in den Berggebieten zu schützen und die damit einhergehende wertvolle Pflege der Landschaft zu garantieren. Diese sei durch die Präsenz von Großraubtieren in Gefahr. Ziel sei es, die Unversehrtheit der in der Landwirtschaft tätigen Personen zu gewährleisten.
Auch die Trentiner Landesrätin für Land- und Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei, Giulia Zanotelli, bestätigt: “Es handelt sich um einen wichtigen Schritt, der es den Autonomen Provinzen ermöglichen wird, in jenen Fällen frühzeitig und entschlossen einzugreifen, in denen ein Großraubtier auffällige Verhaltensweisen an den Tag legt.”
Management-Richtlinien für Wolf und Bär
Das ISPRA-Gutachten dient als wissenschaftliche Grundlage und dazu, einheitliche Schutzstandards auf dem gesamten Staatsgebiet zu garantieren. Jegliche Abweichung davon muss von der jeweiligen Landesverwaltung der staatlichen Umweltbehörde ISPRA gemeldet werden, die die Einhaltung der Richtlinien überprüft. In den Management-Richtlinien ist der Schutzstatus der Population beschrieben, es werden Schutz- und Management-Maßnahmen definiert sowie Angaben zum Umgang mit zutraulichen oder schädigenden Exemplaren gemacht. Die Erhaltung der Art steht dabei über dem Schutz einzelner Individuen.
Das Dokument fußt auf dem politischen Engagement der Autonomen Provinzen Trient und Bozen – gemäß der staatlichen und europäischen Gesetzgebung – auf dem eigenen Landesgebiet Wolfs- und Bärenpopulationen in einem Ausmaß zu erhalten, das mit den menschlichen Tätigkeiten auf dem Gebiet vereinbar ist. Die Sicherheit der Bevölkerung und der Schutz der für Südtirol so wichtigen Berglandwirtschaft und Imkerei spielen dabei eine zentrale Rolle.
Das Arten-Management besteht aus einer Reihe von Maßnahmen, die auf eine nachhaltige Nutzung der Landschaft durch den Menschen abzielen und mit dem Schutz der Ökosysteme und der Artenvielfalt vereinbar sind. Letzterer muss sich auf wissenschaftliche Grundlagen beziehen, der jeweiligen Situation angepasst werden und nachhaltig sein.