Straßenkunstverordnung seit Januar 2023

Neue Online-Buchungsplattform für Straßenkunst in Meran

Dienstag, 18. Juni 2024 | 15:07 Uhr

Von: Ivd

Meran – “Die neue Straßenkunstverordnung, die am 1. Januar 2023 in Kraft tritt, hat in den folgenden Monaten einige Änderungen erfahren, die vom Kulturamt der Stadt Meran in Absprache mit der Arbeitsgruppe der Straßenkünstler*innen (Jordi Beltramo, Naimana Casanova, Famiglia Danzante, Joachim Ellmenreich – als Vertreter*innen der Händler*innen – und Meinhard Khuen)” ausgearbeitet und anschließend vom Stadtrat genehmigt wurden”, erklärt Stadträtin Emanuela Albieri.

“Die jüngste Neuerung ist jedoch die Online-Veröffentlichung der automatisierten Buchungsplattform, die Künstler*innen, die in der Stadt auftreten wollen, zur Verfügung steht. Die Plattform, die von einem dreisprachigen Leitfaden (Italienisch, Deutsch und Englisch) begleitet wird, wurde in Zusammenarbeit mit dem IT- und Innovationsdienst erstellt und enthält auch einen Bereich, der der örtlichen Polizei für die notwendigen Kontrollen vorbehalten ist”, erläuterte Albieri.

So funktioniert’s

Um die Plattform sofort nutzen und einen Standort buchen zu können, müssen sich Künstler*innen dort registrieren. Sobald das Kulturamt das Konto freigeschaltet hat, können sich die Nutzer*innen mit ihrem Login und Passwort einloggen und jederzeit die Verfügbarkeit eines Standortes prüfen und buchen, ohne dass dies während der Öffnungszeiten des Kulturamtes geschehen muss.

Wer Schwierigkeiten mit der Nutzung dieses Tools hat, kann sich beim Digipoint beraten lassen.

Grundregeln bleiben unverändert

Jeder Standort muss gebucht werden und es ist möglich, innerhalb der vorgegebenen Zeitfenster aufzutreten (60 Minuten für akustische Darbietungen, 120 Minuten für nicht akustische Darbietungen). Mehr als einmal pro Tag an jedem Standort aufzutreten ist hingegen nicht erlaubt”.

Typ A Standorte (die sensiblen Zonen)

Von den Standorten des Typs A bleibt nur die Sparkassenstraße erhalten, alle anderen werden zu Standorten des Typs B;
Veranstaltungen mit Ton sind nur noch nach 17.00 Uhr erlaubt, außer an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen;
Um zu gewährleisten, dass jeder Künstler in der am stärksten frequentierten Sparkassenstraße auftreten kann, wurden gemeinsam mit der Arbeitsgruppe folgende Regeln festgelegt: Eine Buchung pro Woche von Montag bis Freitag ab 17.00 Uhr, zwei Buchungen pro Monat an Samstagen, zwei Buchungen pro Monat an Sonntagen oder anderen Feiertagen.

Typ B Standorte 

Jeder Künstler darf an maximal vier Tagen pro Woche (einmal pro Tag) in den fünf verschiedenen Zeitfenstern auftreten.

Bezirk: Burggrafenamt