Von: mk
Bozen – Das Plenum hat sich auf die gemeinsame Behandlung von vier vorliegenden Gesetzentwürfen zur Wahl des Landtags geeinigt:
Landesgesetzentwurf Nr. 13/14: „Wahl des Südtiroler Landtages und Direktwahl des Landeshauptmannes/der Landeshauptfrau“ (vorgelegt vom Abg. Pöder); Landesgesetzentwurf Nr. 14/14: „Wahl des Südtiroler Landtages und der Landesregierung“ (vorgelegt vom Abg. Pöder); Landesgesetzentwurf Nr. 101/16: Bestimmungen über die Wahl des Südtiroler Landtages und der Landesregierung sowie über die Direktwahl des Landeshauptmannes (vorgelegt von den Abg. Leitner, Mair, Tinkhauser, Stocker S., Blaas und Oberhofer) und Landesgesetzentwurf Nr. 115/17: Bestimmungen über die Wahl des Landtages, des Landeshauptmannes und über die Zusammensetzung und Wahl der Landesregierung (vorgelegt von den Abg. Noggler, Amhof, Wurzer, Hochgruber Kuenzer und Deeg).
“Dieser Landesgesetzentwurf regelt die Landtagswahl und alle damit zusammenhängenden Maßnahmen und Folgemaßnahmen und er sieht die Direktwahl des Landeshauptmannes wie vom Autonomiestatut ermöglicht und damit die Definition der Regierungsform vor”, erläuterte Andreas Pöder (BürgerUnion) den ersten seiner beiden Gesetzentwürfe (der zweite enthält dieselben Bestimmungen, aber ohne Direktwahl des Landeshauptmanns). Der Entwurf sieht auch eine Landesregierung mit drei bis höchstens sechs Landesräten vor, enthält Bestimmungen zu Interessenskonflikten, sieht eine Vereinfachung bei der Listenhinterlegung vor, das Wahlrecht ab 16, die Nichtwählbarkeit für Bürgermeister von Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern, eine Wahlkampfkostenbeschränkung für Parteien statt für die einzelnen Kandidaten, das bisherige Verhältniswahlverfahren ohne Vollmandatsklausel u.a. Die Direktwahl des Landeshauptmanns wäre eine eindeutige Aufwartung der Wahl. Die freie Wahl müsse gewährleistet bleiben, aber der SVP-Entwurf schränke diese mit den Frauenquoten ein.
Ulli Mair (Freiheitliche) präzisierte, dass der Gesetzentwurf der Freiheitlichen zum Großteil aus der Feder des früheren Landtagspräsidenten Dieter Steger stamme, der diesen allen Fraktionen zur Verfügung gestellt habe. Neu darin seien u.a. die Direktwahl des Landeshauptmanns, die Offenlegungspflicht für Parteispenden, das Werbeverbot für öffentlich geförderte Verbände, die Beschränkung der Landesregierung auf sieben Mitglieder, die Vergütung der Abgeordneten durch den Landtag statt durch den Regionalrat.
Josef Noggler (SVP) wies darauf hin, dass der Landtag seit der Verfassungsreform von 2001 die Möglichkeit hat, sein eigenes Wahlgesetz zu erlassen. Fünf Abgeordnete seiner Fraktion hätten nun mit Hilfe der Ämter einen Entwurf vorgelegt, um diese Lücke zu schließen. Nach Verabschiedung dieses Gesetzes bestehe noch eine dreimonatige Frist, um eine Volksabstimmung dazu einzuleiten. Die Arbeitsgruppe habe vorab mit allen Fraktionen geredet, um einen gemeinsamen Nenner zu finden, leider habe es aber nur Absagen gegeben. Daher, und nicht wegen angeblicher Streitereien in der SVP, habe man auf weiter gehende Vorschläge verzichtet. Der Entwurf berücksichtige zwei wesentliche Prinzipien: Verhältniswahlrecht und Ladinervertretung. Für eine Direktwahl des Landeshauptmanns würden nicht die erforderlichen Stimmen zusammenkommen. Noggler wehrte sich gegen Unterstellungen, die SVP wolle das Mehrheitswahlrecht einführen. Auch seien mehr und nicht weniger Unvereinbarkeiten eingefügt worden, ebenso habe man nie die Frauenquote abschaffen wollen. Auch der Vorwurf, die SVP wolle sich mit weniger Stimmen mehr Sitze sichern, sei nicht haltbar. Der Gesetzentwurf übernehme vieles aus dem bestehenden Regionalgesetz, enthalte aber einige Änderungen, so etwa zu den Unvereinbarkeiten, zu den Strafen, zur Abrechnung der Wahlkampfkosten, die nur mehr für die Gewählten Pflicht sein soll. Auch die Briefwahl werde verbessert, ebenso die Bestimmungen für die Listenhinterlegung. Die Stimmzettel würden wie jene für die Gemeindewahlen gestaltet. Der Name müsse bei den Vorzugsstimmen ausgeschrieben werden. Bei Stimmengleichheit solle der Jüngere den Vortritt haben. Die Mandatsbeschränkung für den Landeshauptmann sei auf 15 Jahre festgelegt worden, die Zahl der Landesräte auf maximal 11. In der viel zitierten Schweiz hätten die sieben Minister einen großen Mitarbeiterstab, um ihre Aufgaben zu bewältigen. Die Arbeitsgruppe habe zudem noch vier Änderungsanträge vorbereitet, unter anderem zur Vertretung der Jugend und der Ladiner.
Magdalena Amhof, Vorsitzende des I. Gesetzgebungsausschusses, verzichtete auf die Verlesung ihres Berichts, bedankte sich aber bei den Mitgliedern des Ausschusses für die gute und konstruktive Zusammenarbeit.
Anschließend verlasen Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit), Brigitte Foppa (Grüne) und Ulli Mair (Freiheitliche) ihre Minderheitenberichte zum Gesetzentwurf der SVP.