Von: Ivd
Bozen – Verschiedenste Arbeiten in den Forstgärten, die Instandhaltung von Wegen oder Aufräumarbeiten im Wald: Dafür beauftragt die Abteilung Forstdienst jedes Jahr im Durchschnitt 350 Forstarbeiter und Forstarbeiterinnen. Häufig sind es Bauern, für die diese Arbeit ein zweites Standbein darstellt. Aber auch qualifizierte Tischler, Zimmerer oder Maurer bringen ihre Kompetenz und Erfahrung in diese wichtigen Arbeiten im ländlichen Raum mit ein und werden von der Abteilung Forstdienst, der Landesdomäne Forst oder einer Gemeinde über einen saisonalen Arbeitsvertrag angestellt.
Forstarbeiter müssen natürlich die erforderlichen Basis-Sicherheitskurse – Arbeitssicherheit und Erste Hilfe – absolvieren und bekommen dann, je nach Zusatzqualifikation (beispielsweise Umgang mit Motorsäge), ihre Aufgaben zugeteilt. Die Forstarbeiter werden aufgrund des staatlichen Kollektivvertrags “Beschäftigte in den Bereichen forst- und landwirtschaftliches Verbauungswesen“ eingestellt, zusätzlich gilt für sie seit 1. April der neu verhandelte Landesergänzungsvertrag.
Unterschrieben wurde dieser von der Abteilung Forstdienst, dem Amt für Forstverwaltung, der Agentur Landesdomäne, dem Gemeindenverband und den Gewerkschaften (FAI – SGB/CISL, FLAI – AGB/CGIL, ASGB und UILA – UIL/SGK). Er beinhaltet eine Erhöhung des Stundenlohns um acht Prozent und eine Erhöhung des Arbeitgeberanteils auf zwei Prozent (vorher 1,5 Prozent) für den Zusatzrentenfonds.
“Mit Hilfe der saisonalen Forstarbeiter können auf schnelle und direkte Art und Weise Arbeiten vor Ort im ländlichen Raum umgesetzt werden. Von außerordentlichen Instandhaltungsarbeiten bei Wanderwegen, über Aufforstungen und Pflegearbeiten speziell in Schutzwäldern bis hin zu Almverbesserungen ist die Bandbreite der Arbeiten sehr vielfältig und wird sehr oft auch für die Umsetzung von Arbeiten zu Gunsten von öffentlichen Körperschaften genutzt”, sagt Land- und Forstwirtschaftslandesrat Luis Walcher.