Von: mk
Bozen – Seit knapp zwei Monaten ist der neue Bereichsvertrag für das Landespersonal in Kraft. Darin eingeflossen sind auch Maßnahmen zugunsten der Mitarbeitenden im Straßendienst: Zulagen wurden erhöht, die Straßenwärter einheitlich eingestuft und der Zeitrahmen für die Nutzung der Essensgutscheine aufgehoben. Zudem wurden im September 2024 die Auswahlverfahren für die Besetzung von 35 unbefristeten Vollzeitstellen durchgeführt, um fehlendes Personal schnellstmöglich nachzubesetzen. “Damit konnten wir den Anliegen Rechnung tragen, die uns die Straßenwärter in mehreren Treffen vorgebracht hatten”, berichtet Personallandesrätin Magdalena Amhof.
Neue Situation erfordert neue Regelungen
Aufgrund der Verkehrszunahme und den vermehrten klimabedingten Unwetterschäden, die häufigere und auch gefährlichere Einsätze erfordern, wurde eine Erhöhung der vormaligen Straßenwärterzulage von 190 Euro im Monat gefordert. “Mit dem neuen Bereichsvertrag haben wir diese Zulage auf 386 Euro, sprich 45 Prozent des Anfangsgehaltes, erhöht.
Zugleich wurden ein einheitliches Berufsbild eingeführt und die Zugangsvoraussetzungen erleichtert; damit einhergehend wurden alle Bediensteten der niedrigeren Funktionsebenen automatisch in der vierten Funktionsebene eingestuft”, erläutert die Landesrätin. Auch bestehende Hürden bei der Nutzung der Essensgutscheine, vor allem bei Arbeitseinsätzen in abgelegenen Gebieten, habe man behoben: Der Zeitrahmen für die Beanspruchung wurde aufgehoben und auf den gesamten Tag ausgedehnt.
Rund um die Uhr im Einsatz
“Straßenwärter leisten eine unverzichtbare Arbeit, die hundertprozentige Einsatzbereitschaft erfordert, oft unter beschwerlichen Bedingungen, zu jeder Tages- und Nachtzeit oder Wetterlage, mit Kompetenz und Effizienz”, betont Infrastrukturlandesrat Daniel Alfreider. Es sei daher wichtig gewesen, ihre Anliegen zeitnahe umzusetzen. “Das ist uns gelungen”, ergänzt Magdalena Amhof.
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