Weitere Kulturstätten sollen zum Welterbe zählen

Neuer Leitfaden für Unesco-Bewerbungen ab 2025

Dienstag, 12. November 2024 | 15:17 Uhr

Von: Ivd

Bozen – Seit 2009 sind die Dolomiten als Welterbe von der Unesco anerkannt. Es gibt aber auch noch weitere Unesco-Anerkennungen in Südtirol: So wurden zum Beispiel die traditionelle Bewässerung 2023 sowie die Transhumanz und der Alpinismus 2019 als grenzüberschreitende Elemente in die Liste des immateriellen Kulturerbes der Unesco eingetragen. In ihrer heutigen Sitzung hat sich die Landesregierung mit den Richtlinien für die Einreichung von Projekten für neue Unesco-Bewerbungen in Südtirol befasst. Dass die Landesregierung diese festlegt, ist im Landesgesetz 13/2023 “Koordinierte Führung auf Landesebene der Stätten und Elemente, die Gegenstand von UNESCO-Anerkennungen sind” geregelt, das im Juli 2023 vom Landtag verabschiedet wurde.

Kriterien für neue Bewerbungen

Was bei der Erstellung von Projekten zu berücksichtigen ist, wer diese einreichen kann und wie die Bewertung von Seiten des Landes Südtirol erfolgt, ist in einem Leitfaden zusammengefasst, den die Landesregierung heute auf Vorschlag des zuständigen Landesrates Peter Brunner genehmigt hat.

“Bei dem Leitfaden handelt es sich um ein konkretes Instrument, das von den Abteilungen des Landes Südtirol, den Gemeinden, Vereinen und anderen potentiellen Interessenten genutzt werden kann, um neue Unesco-Bewerbungen vorzuschlagen”, erklärt Brunner. Virna Bussadori, Direktorin der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung, unterstreicht die Wichtigkeit, die Kompetenzen im Land zu bündeln: “Aufbauend auf über 15 Jahre Erfahrung mit dem Dolomiten Unesco Welterbe steht nun das Unesco-Kompetenzzentrum der Abteilung dem ganzen Land auch für andere Anerkennungen zur Verfügung. Damit werden Synergien genutzt, Doppelgleisigkeiten vermieden und öffentliche Ressourcen optimal eingesetzt.”

Der Leitfaden findet ab dem 1. Jänner 2025 Anwendung. Ab diesem Datum können bei der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung Projekte eingereicht werden, die sowohl die Eintragung in die Liste des Welterbes und in jene des immateriellen Kulturerbes der Unesco, als auch die Eintragung in andere Unesco-Programme wie etwa “Der Mensch und die Biosphäre” (“Man and the Biosphere – MAB”) betreffen.

Zur Einreichung berechtigt sind Abteilungen des Landes Südtirol, Südtiroler Gemeinden sowie Vereine und Organisationen ohne Gewinnabsicht, die über einen Sitz, eine Außenstelle oder operative Einrichtungen auf dem Landesgebiet verfügen.

Die zuständige Landesabteilung wird die eingereichten Projekte bewerten; fällt die Bewertung positiv aus, wird das Projekt der Landesregierung vorgelegt. Diese entscheidet darüber, ob die Bewerbung vom Land unterstützt wird und den zuständigen staatlichen Stellen, unter anderem der italienischen Unesco-Kommission, für eine offizielle Bewerbung vonseiten des Staates übermittelt wird.

Bezirk: Bozen

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