Von: luk
Bozen – Entscheidungen in öffentlichen Pflege- und Betreuungsdiensten werden derzeit ausschließlich von den jeweiligen Verwaltungsdirektionen beschlossen. Die Einbindung von Ärzten sowie des Pflegepersonals in eine „kollegiale Führung“ in Alten- und Pflegeeinrichtungen wurde von Franz Ploner, ehemaliger Arzt sowie Regional- und Landtagsabgeordneter des Team K bereits im September 2021 in einem Beschlussantrag an den Regionalrat gestellt.
“Die Pandemie hat viele Menschenleben gekostet. Sie hat aber auch viele Problemsituationen nicht nur im Sanitätsbereich und im Gesundheitssystem ans Tageslicht gebracht. Als sehr problematisch haben sich Entscheidungen einzig der Verwaltungsdirektionen in den Alten- und Pflegeeinrichtungen in dieser Zeit bewiesen, die direkt Heimbewohner, deren Angehörige und das Pflegepersonal betrafen, wie zum Beispiel die komplette Schließung oder der beschränkte Zugang für Besucher*innen. Sämtliche Entscheidungen in unterschiedlichsten Bereichen der Heime unterliegen in den öffentlichen Alten- und Pflegeheimen ausschließlich der jeweiligen Verwaltungsleitung”, so Ploner.
„Ärzte und der gesamte Pflegedienst unterstehen hierarchisch der administrativen Verwaltung, was gerade in schwierigen Situationen wie eine Pandemie, ein Paradox darstellt“, so Franz Ploner, der aus seiner langjährigen Erfahrung als Arzt spricht. „Eine kollegiale Führung durch Verwaltung, ärztliche Direktion und Pflegedienstleistung würde in vielen Bereichen das Treffen von grundlegenden Entscheidungen erleichtern“.
Bereits im September 2021, also noch während der Pandemie, hat Franz Ploner im Regionalrat einen Beschlussantrag zur „Kollegialen Führung in den öffentlichen Betrieben für Pflege- und Betreuungsdienste“ eingereicht und eine Änderung des Regionalgesetzes (Nr. 7/2005, Art. 9 und 31 ff) von der „ausschließlich administrativen Leitung mit hierarchischer Unterstellung der ärztlichen Direktion und Pflegeleistung“ zu fordern. Der Beschlussantrag wurde in der Sitzung des Regionalrates am 16. November 2022 behandelt, dann aber auf Wunsch des Präsidenten der Regionalregierung Arno Kompatscher mit der Begründung ausgesetzt, dass die Soziallandesrätinnen der beiden Provinzen diesen studieren und einen Änderungsantrag vorlegen sollten.
„Da bislang nichts passiert ist, habe ich nun im heutigen Regionalrat den konkreten Vorschlag gemacht, um die Einführung dieses Geschäftsmodells der kollegialen Führung mit den entsprechenden Anpassungen des Regionalgesetzes und der jeweiligen Geschäftsordnungen der regionalen Einrichtungen einzufordern. Leider wurde, trotz positiver Äußerung von Arno Kompatscher zum Vorschlag, der Antrag sehr knapp abgelehnt”, zeigen sich Franz Ploner und Maria Elisabeth Rieder enttäuscht.