Von: mk
Bozen – Der Südtiroler Heimatbund begrüßt die kürzliche Entscheidung des Senats, mit dem auch in Italien mit einem Gesetz Folter unter Strafe gesetzt wird. In der Gesetzesvorlage ist vorgesehen, dass Folter in Zukunft mit zehn bis 30 Jahren Haft bestraft wird. Verschärft wird die Strafe, wenn die Misshandlungen durch einen öffentlichen Bediensteten, wie z. B. einem Carabinieri ausgeführt werden. „Eine späte Genugtuung auch für viele heimattreue Südtiroler, die in den Kasernen gepeinigt wurden“, erklärt Heimatbund-Obmann Roland Lang in einer Aussendung.
Das bereits seit drei Jahren zwischen Kammer und Senat hin- und her pendelnde Anti-Folter-Gesetz besteht aus zwei Artikeln, die dem Strafgesetzbuch als Art. 613 bis und 613 ter hinzugefügt werden sollen. Sie können auch als alleinige Straftat geahndet werden und sehen unter Umständen lebenslängliche Haft für den Täter vor, sollte der Gefolterte an den Folgen der Misshandlungen sterben. Außerdem sieht das Gesetz explizit vor, dass Aussagen, die unter Folter getätigt werden, vor Gericht nicht verwendet werden dürfen.
Das Gesetz soll innerhalb dieser Legislatur auch von der Kammer abgesegnet werden und damit würde endlich auch in Italien, wie bereits in vielen anderen europäischen Staaten, Folter zu einer Straftat. Den verschiedenen italienischen Menschenrechtsorganisationen, die sich seit Jahren für ein solches Gesetz einsetzen, sei herzlich gedankt, erklärt der Heimatbund.
„In Südtirol sind die Folterungen der Freiheitskämpfer in den Carabinierikasernen leider nicht mehr vielen in Erinnerung. Einige Freiheitskämpfer überlebten diese Torturen nicht, so Franz Höfler aus Lana und Anton Gostner aus St. Andrä bei Brixen. Narben und gesundheitliche Beschwerden als Spätfolge der erlittenen Misshandlungen sowie unzählige Folterbriefe belegten diese menschenverachtenden Folterungen, die von hohen SVP-Exponenten und dem damaligen Bischof lange Zeit vertuscht wurden“, erklärt der Heimatbund.
Der Kurtatscher politische Häftling Herman Anrather schreibt in einem Brief im Juli 1961 nach den Folterungen aus dem Gefängnis:
„Als ich fertig und erschöpft war, wurde mein erstes Protokoll geschrieben, wo ich auch zugegeben hätte, dass ich meine Mutter umgebracht hätte, wenn sie mich danach gefragt hätten. Habe mit meinen eigenen Augen gesehen, wie Orian mit einem Teppichklopfer auf den nackten Leib geschlagen wurde sowie auch auf dem Kopf. …. Am folgenden Morgen wurde ich in ein Zimmer gebracht, wo noch Blutflecken von meinen Mitverhafteten Orian Josef, Anegg Josef und Pomella Adolf sichtbar waren.“
Italien habe sich noch nie für die Folterungen an den Südtiroler Freiheitskämpfern entschuldigt, aber immerhin würden viele italienische Politiker diese Menschenrechtsverletzungen mit Todesopfern nun nicht mehr leugnen. „Möge dieses Gesetz endlich staatliche Folter an Wehrlosen verhindern“, schließt Lang.