Von: mk
Rom – Die Mitglieder der Sechserkommission haben am Mittwoch erstmals auf telematischem Weg, also ohne formelle Sitzung, eine Durchführungsbestimmung genehmigt, da viele Mitglieder aus Zeitgründen nicht nach Rom kommen konnten.
Es wurde mittels Mail über den Entwurf zur Durchführungsbestimmung zum Verwaltungsgericht Bozen abgestimmt. Dabei geht es um die neuen Auswahlkriterien für Richter am Verwaltungsgericht Bozen. In der Vergangenheit hat es immer wieder Polemiken und Streitigkeiten in Bezug auf die Auswahl der Richter durch den Landtag gegeben. Bekanntlich werden – aufgrund der besonderen Funktion des Verwaltungsgerichts Bozen – die Hälfte der acht Richter vom Landtag bestimmt. Während für die vier von der römischen Regierung in Rom bestimmten Richter ein bindendes Gutachten des Obersten Rats der Verwaltungsgerichtsbarkeit vorgesehen ist, war bisher für die vier vom Landtag zu ernennenden Richter kein Fachgutachten vorgesehen.
Hier wird nun eine transparentere Vorgangsweise eingeführt: Die Bewerbungen werden in Zukunft von einer Fachkommission bestehend aus Richtern, Professoren und Anwälten bewertet, die eine Liste der geeigneten Bewerber erstellt, aus denen der Landtag dann auswählt. Präzisiert wird auch, dass die Mehrheit der jeweiligen Sprachgruppe, der der Richter angehört, den Vorschlag an den Landtag macht. Die Altersgrenze für Bewerber wird von 70 auf 60 Jahre herabgesetzt, da Richter neuerdings mit 70 Jahren in den Ruhestand treten müssen.
“Wir hoffen, dass wir dem Landtag hiermit die Entscheidungsfindung erleichtern und dass der Ministerrat diese Bestimmung bald genehmigt, damit diese bald in Kraft treten kann”, erklären die Mitglieder der Sechserkommission, Karl Zeller, Francesco Palermo, Daniel Alfreider und Dieter Steger.