Von: mk
Bozen – Der Rechtsstreit rund um das „Besen-Plakat“ der Süd-Tiroler Freiheit nimmt laut einem Bericht des Tagblatts Dolomiten kein Ende. Waren die Funktionäre der Bewegung im Jänner in zweiter Instanz vom Vorwurf der Schmähung der italienischen Trikolore freigesprochen worden, folgt nun der Rekurs vor der Kassation in Rom vonseiten der Generalstaatsanwaltschaft des Oberlandesgerichtes, berichtet das Tagblatt Dolomiten.
Damit geht der Prozess um das umstrittene Plakat nun in die dritte Runde. Das Kassationsgericht in Rom ist die letztentscheidende Instanz.
Den drei Funktionären der Süd-Tiroler Freiheit, Eva Klotz, Sven Knoll und Werner Thaler war vorgeworfen worden, mit dem sogenannten „Besen-Plakat“ die italienische Trikolore zu schmähen. Nach dem Freispruch am 21. Jänner in zweiter Instanz wurde das Urteil am 5. Oktober hinterlegt. Dagegen hat die stellvertretende Staatsanwältin an der Außenstelle des Oberlandesgerichtes in Bozen, Alessandra Burei, nun Rekurs eingelegt.
Die Süd-Tiroler Freiheit reagiert laut eigenem Bekunden „gelassen“ auf den Rekurs. Die Verteidigung der Angeklagten argumentiert, dass das Plakat als bildlicher Ausdruck für den alten deutschen Ausdruck des „Kehraus“ gestanden habe. Bei der Vorstellung des Plakates im Oktober 2010 sowie während des gesamten bisherigen Prozesses habe die Bewegung stets betont, dass sich die Aktion ausdrücklich nicht gegen die Italiener, den Staat oder die italienische Fahne richte.
Der Rekurs sei laut der Bewegung „eine klare Verletzung des Rechtes auf freie Meinungsäußerung“. Weitere Protest-Aktionen werden nicht ausgeschlossen.
Die Bewegung gibt sich davon überzeugt, dass „die Freiheit, politische Aktionen zu setzen, und das Recht auf freie Meinungsäußerung mehr zählen als ein Gesetz, welches von den Faschisten erlassen wurde“. Mit einem Gesetz aus der Faschistenzeit wolle man die Bewegung „mundtot“ machen, kritisieren die betroffenen Funktionäre.
Die Plakate waren zum 90. Jahrestag der Annexion Südtirols durch Italien am 10. Oktober 1920 gedruckt und plakatiert worden. Rund 800 Exemplare hat man damals wegen „Schmähung der italienischen Fahne“ beschlagnahmt.