Von: mk
Prettau – Im Jahre 1999 wurde die Neugersdorfer Hütte im hinteren Ahrntal im Rahmen der Übertragung von Staatsliegenschaften ins Vermögen des Landes Südtirol übertragen. Die Landesregierung hat am 11. Februar 2020 in einem Abkommen mit der Finanzwache die Nutzung der Schutzhütte für institutionelle Zwecke durch die Finanzwache auf drei Jahre begrenzt. Somit läuft das Abkommen demnächst aus. Die Schutzhütte sollte deshalb einer neuen Bestimmung zugeführt werden.
Die Gemeinde Prettau hat bereits vor Jahren Interesse an der Hütte bekundet, um sie wieder der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Ein entsprechender Antrag aus dem Jahr 2016 des ehemaligen Landtagsabgeordneten der Süd-Tiroler Freiheit, Bernhard Zimmerhofer, sah die Möglichkeit der Übertragung von in Landesbesitz befindlichen Schutzhütten an interessierte Gemeinden vor.
Zimmerhofer argumentiert: „Die Schutzhütten sind für den Tourismus Südtirols von großer Bedeutung. Wir möchten, dass die jeweilige Gemeinde, deren Bevölkerung und besonders die Jugend eine enge Verbundenheit zu den eigenen Schutzhütten aufbaut, sich damit identifiziert und sich somit besonders auch um den Erhalt und die Pflege des Eigentums bemüht. Einige Schutzhütten, unter anderem auch die Neugersdorfer Hütte, wären auch wirtschaftlich interessant und deshalb gerade für strukturschwache Gemeinden wie z.B. Prettau von außerordentlichem Interesse.“