Von: luk
Bozen – Die gesamte Opposition, sowie ein Teil der Regierungsmehrheit beauftragte heute die Südtiroler Landesregierung innerhalb der nächsten zwölf Monate die staatlichen Mindest- und Niedrigrenten mit einer begleitenden Maßnahme auf insgesamt mindestens 1.000 Euro aufzustocken. Schon länger hat Einbringer Andreas Leiter Reber das Problem der wachsenden Altersarmut im Südtiroler Landtag thematisiert – entsprechend groß ist die Freude über den heutigen Erfolg beim freien Abgeordneten.
„Wir haben in Südtirol Lebenshaltungskosten wie in der Schweiz, aber die gleichen Mindestrenten wie in Kalabrien. Dementsprechend tragisch ist die Situation für die rund 20.000 Seniorinnen und Senioren mit einer Mindest- oder Niedrigrente – wobei Frauen ganz besonders von Altersarmut betroffen sind“, hält Andreas Leiter Reber fest.
Es sei sehr beschämend für ein Wohlstandsland wie Südtirol und einem Landeshaushalt von 7,5 Milliarden Euro die Niedrigrentner schon bisher nicht besser unterstützt zu haben: „Umso mehr freue ich mich darüber, dass heute die Landesregierung beauftragt wurde, die aktuelle Beitragsschiene ‘Miet- und Wohnnebenkosten für Senioren’ so anzupassen, dass niedrige Renten auf mindestens 1.000 Euro monatlich aufgestockt werden können. Trotz des etwas irreführenden Titels schließt diese Maßnahme bereits heute Besitzer einer Eigentumswohnung von der Förderung nicht aus, sofern sie im Rentenalter sind. Zudem wurde eine von Landesrätin Rosmarie Pamer und mir gemeinsam eingebrachte Ergänzung genehmigt, mit welcher parallel zur Landes-Aufstockung bei den zuständigen römischen Ministerien interveniert wird, dass Sozialmaßnahmen des Landes wie das normale Mietgeld, nicht als zusätzliches Einkommen berechnet werden“, so Leiter Reber.
„Selbstverständlich wäre ein eigenes Südtiroler Renteninstitut der absolute Königsweg und natürlich kostet uns die heute genehmigte Begleitmaßnahme eine Stange Geld, wenn wir davon ausgehen, dass dafür rund 30 Millionen jährlich notwendig sein werden. Doch gleichzeitig relativiert sich diese Zahl, wenn wir jährlich über eine halbe Milliarde für den Straßenbau ausgeben oder wenn wir an die 120 an die Stromkonzessionäre verschenkten Millionen denken, auf welche allein in den letzten neun Jahren verzichtet wurde“, schließt der freie Abgeordnete.
Stellungnahme der SVP
Die Lebenshaltungskosten in Südtirol sind höher als anderswo. Das trifft vor allem auch die Rentnerinnen und Rentner. Ein Beschlussantrag forderte daher die Aufstockung der staatlichen Mindestrente. Die Fraktion der Südtiroler Volkspartei hat den Antrag um zwei zusätzliche Punkte ergänzt. „Für ans alle ist das Thema der Altersarmut eines der wichtigsten auf der politischen Agenda“, sagt SVP-Fraktionsvorsitzender Harald Stauder.
Eine direkte Aufstockung der Mindestrenten durch das Land sei zwar technisch möglich, aber nicht sinnvoll, denn der Staat würde diese Aufstockung des Landes bei der Auszahlung seines Anteils wieder in Abzug bringen. „Unser Ziel muss es deshalb sein, den Menschen konkret zu helfen, denn es nützt nichts, Leistungen auf Landesebene zu erhöhen, die dann der Staat für seine Leistungen wieder abzieht“, erklärt die zuständige Landesrätin Rosmarie Pamer.
“Unter anderem deshalb wurde 2015 der Beitrag für Wohnungsnebenkosten für Rentner als Unterstützungsmaßnahme eingeführt. Dies war die einzig technisch umsetzbare Möglichkeit, Personen, die ein Sozialgeld, eine Sozialrente oder eine Ergänzung zur Erreichung des Rentenmindestbetrages oder eine Sozialerhöhung der Rente oder gleichwertige Renten beziehen, eine Unterstützung gewähren zu können. Im Oktober 2023 wurde der Beitrag um etwa 30 Prozent erhöht”, so die SVP-Vertreter.
Auf Vorschlag der Mehrheit wurden dem Beschlussantrag deshalb zwei weitere Punkte hinzugefügt, die vom Landtag einstimmig genehmigt wurden. „Diese sehen vor, dass das derzeit bestehende Förder- und Beitragssystem überprüft wird, mit dem Ziel eine Grundsicherung für Südtiroler Rentenberechtigte zu garantieren. Weiters wird die Landesregierung bei den zuständigen Ministerien und beim INPS/NIFS intervenieren, damit wesentliche finanzielle Unterstützungsleistungen, d. h. die finanziellen Sozialhilfemaßnahmen, welche im Rahmen der Autonomie und aufgrund der erhöhten Lebenskosten in Südtirol mit Landesgelder finanziert werden, bei den Pensionen und Renten grundsätzlich nicht als Einkommen berechnet werden“, so Landesrätin Pamer.