Von: luk
Bozen – Künftig können Allgemeinmediziner die Notfallversorgung vor Ort wieder unterstützen. Dies hat die Landesregierung heute beschlossen.
Bekanntlich hatten bis zum negativen Entscheid des Kassationsgerichtshofes die Allgemeinmediziner in Gröden, im Vinschgau und im Pustertal die Notfallversorgung unterstützt, mit dem entsprechenden Urteil wurde diese Dienstleistung aber unterbrochen. Im Zuge der Vertragsverhandlungen mit den Allgemeinmedizinern wurde auch diese Thematik besprochen und einvernehmlich festgelegt, dass die Notfallversorgung durch die Allgemeinmediziner wieder aufgenommen werden soll, sofern letztere bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören eine Aus- und Weiterbildung im Bereich der Notfallmedizin und die entsprechende Bereitschaftserklärung des Allgemeinmediziners. Während des Einsatzes muss der jeweilige Arzt zudem dafür sorgen, dass die von ihm übernommene Betreuungskontinuität gewährleistet wird.
„Wir haben es als sinnvoll erachtet, in all jenen Gebieten, in denen Rettungseinsätze von außen sich als zeitaufwändig erweisen, die Notfallversorgung durch vor Ort niedergelassene Ärzte der Allgemeinmedizin zu unterstützen“, unterstrich Gesundheitslandesrätin Martha Stocker nach der Sitzung der Landesregierung. Damit sei die Behandlung der Patienten innerhalb der kürzestmöglichen Zeit gewährleistet und gleichzeitig werden Ressourcen eingespart, da die sofortige Einsatzbereitschaft des Notarztes im zentralen Stützpunkt weiterhin gegeben ist.
Die Dienstvergütung für jeden Einsatz eines Allgemeinmediziners im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit bei einer Notfallversorgung vor Ort, die über die Landesnotrufzentrale angefordert wurde, wird mit einer Pauschale abgegolten. „Durch diese Maßnahmen gelingt es wieder, in entlegenen Gebieten eine zusätzliche Absicherung der Notfallmedizin zu garantieren“, so Landesrätin Stocker.