Ein Kommentar

Notwendige Regelung

Dienstag, 08. August 2023 | 01:04 Uhr

Von: mk

Bozen – Anders als im Trentino haben sich in Südtirol noch keine relativ stabilen Wolfsrudel etabliert. Trotzdem durchstreifen kleiner Gruppen von zwei bis drei Exemplaren immer wieder das Land und legen dabei größere Entfernungen zurück. Der Schaden, den sie dabei verursachen, ist beachtlich.

Im letzten Jahr wurden mehr als 500 Nutztiere von Wölfen gerissen, heuer sind es bisher 145. Nicht wenige Viehzüchter erwägen, das Handtuch zu werfen – vor allem, wenn Wölfe auf den Weiden und Wiesen mehrmals in Folge ein Gemetzel hinterlassen.

Mit dem neuen Landesgesetz soll nun die Möglichkeit einer Regulierung geschaffen werden. Almen, auf denen eine großräumige Einzäunung, eine dauernde Behirtung oder der Einsatz von Herdenschutzhunden aus objektiven Gründen nicht möglich ist, werden als Weideschutzgebiete ausgewiesen.

Falls Wölfe dort immer wieder Nutztiere reißen, kann der Abschuss bei der Höheren Anstalt für Umweltschutz und Forschung ISPRA in Rom beantragt werden, die dann 15 anstatt zehn Tage Zeit für ein Gutachten hat. Anschließend kann der Landeshauptmann das Dekret zur Entnahme erlassen.

Die Regelung ist dringend notwendig – auch um den Viehzüchtern den nötigen Mut zu geben, mit ihrer Tätigkeit fortzufahren, die viel mehr als die Wahrung unserer Kulturlandschaft umfasst.

Bezirk: Bozen