Von: mk
Bozen – Der III. Gesetzgebungsausschuss hat am Dienstag die drei Gesetzentwürfe zum Landeshaushalt 2017, einen Gesetzentwurf zu außeretatmäßigen Verbindlichkeiten, einen mit Änderungen am laufenden Haushalt sowie den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Bezüge begutachtet und gebilligt.
Der Landesgesetzentwurf Nr. 107/16 – Bestimmungen in Zusammenhang mit dem Stabilitätsgesetz 2017 – wurde mit fünf Jastimmen (Christian Tschurtschenthaler, Dieter Steger, Maria Hochgruber Kuenzer, Helmuth Renzler und Albert Wurzer) und zwei Gegenstimmen (Hans Heiss und Roland Tinkhauser) gutgeheißen, der LGE Nr. 108/16 – Bestimmungen über das Erstellen des Haushaltes für die Finanzjahre 2017, 2018 und 2019 (Stabilitätsgesetz 2017) –und der LGE Nr. 106/16 – Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen 2017, 2018 und 2019 – mit jeweils fünf Jastimmen (Tschurtschenthaler, Steger, Amhof, Renzler und Wurzer) und drei Gegenstimmen (Heiss, Köllensperger und Tinkhauser). Zu den drei Gesetzentwürfen, die alle von der Landesregierung auf Vorschlag von Landeshauptmann Arno Kompatscher vorgelegt wurden, haben die Abg. Tinkhauser und Köllensperger Minderheitenberichte angekündigt.
„Der Haushalt ist wieder leicht gestiegen, die verfügbaren Mittel sind aber knapper“, berichtet Ausschussvorsitzender Christian Tschurtschenthaler, der unterstreicht, dass weiterhin zwei Drittel des Haushalts in drei größten Kapitel Gesundheit, Soziales und Bildung fließen. „Landeshauptmann Kompatscher hat bei der Vorstellung der drei Gesetzentwürfe zum Haushalt darauf hingewiesen, dass die Mittel für die Wirtschaft in diesem Haushaltsgesetz zwar weniger geworden sind, dass man aber mit dem Nachtragshaushalt die nötigen Aufstockungen vornehmen wird.“
Mit fünf Jastimmen (Tschurtschenthaler, Steger, Hochgruber Kuenzer, Renzler und Wurzer) und drei Enthaltungen (Heiss, Köllensperger und Tinkhauser) gebilligt wurde der LGE Nr. 110/16 – Außeretatmäßige Verbindlichkeit – und mit ebenfalls fünf Jastimmen (Tschurtschenthaler, Steger, Amhof, Renzler und Wurzer) und drei Enthaltungen (Heiss, Köllensperger und Tinkhauser) der LGE Nr. 111/16 – Änderungen zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen für die Finanzjahre 2016, 2017 und 2018 und andere Bestimmungen.
Schließlich wurde auch der Landesgesetzentwurf Nr. 79/16 – Neuregelung der Bezüge gemäß Gesetzesdekret vom 10. Oktober 2012, Nr. 174, mit Gesetz vom 7. Dezember 2012, Nr. 213, abgeändert und zum Gesetz erhoben, vorgelegt von Vizepräsident Widmann, Präsident Bizzo, Präsidialsekretäre Renzler und Tinkhauser – mit sechs Jastimmen (Tschurtschenthaler, Steger, Amhof, Renzler, Wurzer und Tinkhauser) und zwei Enthaltungen (Heiss und Köllensperger) gutgeheißen. „Wir hoffen, dass nun ein Schlussstrich unter dieses Thema gezogen werden kann“, erklärt Vorsitzender Tschurtschenthaler.
Medienberichten zufolge betreffen die Kürzungen unter anderem den Landeshauptmann und die Landesräte. Insgesamt sollen 200.000 Euro pro Jahr eingespart werden. Nun muss der Landtag dafür noch grünes Licht geben.
Damit werden die Politikergehälter in Südtirol zwar gekürzt, allerdings nicht so stark, wie es das sogenannte Monti-Dekret vorsieht. Wenn der Landtag der Vorgabe des Gesetzgebungsausschuss grünes Licht, bekommt der Landeshauptmann gerade mal 360 Euro weniger. Auch die Landesräte müssen nur auf einen geringen Teil ihres Gehalts verzichten.
Das Dekret des ehemaligen Ministerpräsidenten Mario Monti sieht hingegen eine Obergrenze von 13.800 Euro brutto vor. Damit würde der Landeshauptmann rund 5.000 Euro weniger erhalten. Derzeit verdient Arno Kompatscher als Landeshauptmann 19.000 Euro brutto. Netto soll der Landeshauptmann in Zukunft demnach rund 9.000 Euro erhalten.
Südtirol beruft sich auch in Sachen Politikergehälter auf die Autonomie und will eigenständige Wege gehen.
Wegen der Einsparungen hat auch die Opposition offiziell nicht gegen den Gesetzentwurf im Ausschuss gestimmt. Nur die Grünen und die Fünf Sterne Bewegung enthielten sich der Stimme.
Der Landtagsabgeordnete Andreas Pöder (BürgerUnion), der nicht im Gesetzgebungsausschuss sitzt, spricht von einer „Mega-Mogelpackung“. Er will bei der Behandlung des Gesetzentwurfs im Landtag die Senkung der Landesregierungsgehälter auf das Niveau des Monti-Dekrets beantragen.