Von: mk
Bozen – Der Landtagsabgeordnete der BürgerUnion, Andreas Pöder, wirft der Südtiroler Volkspartei vor, das Ladinergesetz in Rom dazu zu missbrauchen, um die eigene Macht im Lande über eine massive Änderung des Landtagswahlrechtes abzusichern.
“Über das Ladiniergesetz in der Abgeordnetenkammer hat die SVP gestern in Rom in einer Blitzaktion Änderungsanträge eingebracht, um die Südtiroler Landtagswahlen entscheidend zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Mit den Änderungsanträgen kann die SVP in einem künftigen Landtagswahlgesetz kleine Wahlkreise, Wahlhürden und einen Mehrheitsbonus einführen. Das alles soll nur einem Ziel dienen: Die SVP will sicherstellen, dass sie auch bei weniger Wählerstimmen künftig im Landtag gleich viel wenn nicht sogar mehr Sitze erhält und somit ihre Mehrheit absichert”, kritisiert Pöder.
Das Ladinergesetz müsse noch mehrere Lesungen im Senat und in der Abgeordnetenkammer überstehen, dann wäre diese Bestimmung laut BürgerUnion Gesetz. Die Änderungen würden rechtlich und faktisch bedeuten, dass die SVP das Landtagswahlrecht ändern könnte, um eine Prozenthürde bei Wahlen einführen oder um einen Mehrheitsbonus bei Wahlen einführen, der ihr die absolute Mehrheit der Sitze auch dann garantiert, wenn sie nicht die absolute Mehrheit der Stimmen hat. Außerdem könne die SVP ein Ladinerwahlrecht zurechtzimmern, das faktisch dem SVP-Ladiner die Wahl garantiert. „In einem Ladinerwahlkreis mit Verhältniswahlrecht wäre der SVP-Ladiner im Vorteil, bei einem Mehrheitswahlrecht könnte der SVP-Ladiner auch von einem prominenten Nicht-SVP-Ladiner besiegt werden“, erklärt Pöder. Außerdem könne die SVP kleinere Wahlkreise mit einer Art Mehrheitswahlrecht vorsehen – „ein unbedingter Vorteil für die SVP zur Machtabsicherung“.
Bislang schreibe das Autonomiestatut im Art. 47 eindeutig das reine Verhältniswahlrecht für die Landtagswahlen vor. Damit sei es der SVP unmöglich, Wahlhürden, Kleinwahlkreise oder etwa einen Mehrheitsbonus für die siegreiche Partei einzuführen. Für die SVP wären solche Wahlgesetzänderungen wichtig, um auch bei weniger Stimmen gleich viel oder mehr Sitze im Landtag zu erhalten.
„Alle Versuche in Vergangenheit, das Verhältniswahlsystem auszuhebeln wurden bislang durch diesen Art. 47 im Autonomiestatut verhindert. Er schützt gerade die kleinste Volksgruppe in Südtirol, die Ladiner. Denn beispielsweise bei einer Wahlhürde hätte eine reine Ladinerliste keine Chance, gewählt zu werden, aber auch für Italienerlisten beispielsweise würde ein Zwei-oder Vier-Prozent-Hürde gleich zu einer faktischen Zehn- bis 20-Prozenthürde.Mit dem Blitz-Änderungsantrag in der Abgeordnetenkammer will die SVP nun sicherstellen, dass diese für sie fatale Fessel des Verhältniswahlrechtes einfach gestrichen wird. Generell wird also jeder Bezug zum Verhältniswahlrecht aus dem Art. 47 gestrichen. Für die Ladiner soll im Art. 48 eine zusätzliche Lösung vorgesehen werden“, erklärt Pöder.