Von: APA/AFP
Der ehemalige katalanische Regionalpräsident Carles Puigdemont, der in Spanien seit 2017 per Haftbefehl gesucht wird, kann in Bezug auf den Vorwurf der Veruntreuung öffentlicher Gelder weiterhin nicht von der Amnestieregelung für katalanische Unabhängigkeitsaktivisten profitieren. Das entschied das Oberste Gericht Spaniens am Donnerstag in einem Berufungsverfahren.
Puigdemont habe das “illegale politische Projekt” der Unabhängigkeit Kataloniens durch die Veruntreuung öffentlicher Gelder finanziert, “ohne dass diese Initiative irgendeinem öffentlichen Interesse entsprochen hätte”, erklärten die Richter. Dies gelte auch für den Unabhängigkeitsanführer Toni Comín, der wie Puigdemont Berufung gegen seinen Ausschluss von der Amnestie eingelegt hatte.
Puigdemont warf Richtern vor, Amnestiegesetz abzulehnen
Den in Belgien im Exil lebenden Unabhängigkeitsanführern bleibt damit nun nur noch das spanische Verfassungsgericht, um die Amnestieregelung möglicherweise doch noch in Anspruch nehmen zu können. Dort könnten sie gegen die Entscheidung des Obersten Gerichts vorgehen. Dass das Gericht seine Berufung abgewiesen habe, sei “keine Überraschung”, schrieb Puigdemont auf X. Er warf den Richtern vor, das Amnestiegesetz abzulehnen.
Die Regelung von 2024 war ein Zugeständnis des sozialistischen Ministerpräsidenten Pedro Sánchez an die Unabhängigkeitsbefürworter, auf deren Unterstützung der Sozialdemokrat angewiesen war, um eine Regierungsmehrheit bilden zu können. Anhänger der konservativen Opposition hatten monatelang gegen die Regelung protestiert. Die Amnestie kommt katalanischen Aktivisten zugute, die nach dem gescheiterten Abspaltungsversuch der reichen Region im Nordosten Spaniens im Jahr 2017 von der spanischen Justiz verfolgt wurden. Über die Anwendung müssen in jedem Einzelfall die zuständigen Richter entscheiden.
Puigdemont nur vom Terrorismusvorwurf freigesprochen
Puigdemont hatte als damaliger katalanischer Regionalpräsident unter anderem ein gerichtlich verbotenes Referendum über die Abspaltung der Region vom spanischen Zentralstaat abhalten lassen. Er wurde daraufhin wegen Unterschlagung, Auflehnung gegen die Staatsgewalt und Terrorismus angeklagt. Gegen ihn besteht seit 2017 in Spanien ein Haftbefehl.
Das Oberste Gericht hatte Puigdemont im Rahmen des Amnestiegesetzes zwar von dem Vorwurf der Auflehnung und des Terrorismus freigesprochen, der Vorwurf der Veruntreuung bleibt bestehen.
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