Inflationsausgleich von bis zu 5.550 Euro

Öffentlich Bedienstete erhalten mehr Geld

Dienstag, 22. August 2023 | 17:45 Uhr

Von: luk

Bozen – 35.000 Landesangestellte in Südtirol bekommen im Herbst den Inflationsausgleich ausgezahlt. Die Landesregierung hat am Dienstag den Vertrag dazu genehmigt. Am Mittwochabend folgt die Unterzeichnung mit den Gewerkschaften. Das Ziel sei es, mit den Auszahlungen so bald wie möglich zu beginnen, hieß es heute. Geeinigt hatten sich Land und Gewerkschaften auf eine Einmalzahlung. Diese beträgt lohnstufenabhängig zwischen 2.200 und 5.550 Euro brutto. In der sechsten Lohnstufe macht diese Einmalzahlung 3.100 Euro aus. 5.500 Euro macht das für Führungskräfte im Sanitätsbetrieb aus.

Die Einmalzahlung umfasst einen Inflationsausgleich für die Jahre 2019 bis 2022, ein Akonto auf Inflation 2022 bis 2024 sowie eine Erhöhung der Sonderergänzungszulage. Der Vertrag gilt für die Mitarbeiter von Land, Gemeinden, Bezirksgemeinschaften. Aber auch für die Lehrer an Musik- und Hauswirtschaftsschulen, Sanität, Wohnbauinstitut sowie das Verkehrsamt von Bozen und die Kurverwaltung von Meran.

BÜKV: Weg frei für ersten Teilvertrag und damit Inflationsausgleich
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Komplex, aber von den Mitarbeitenden der öffentlichen Verwaltungen hart erwartet, ist ein Verwaltungsakt zum Bereichsübergreifenden Kollektivvertrag (Bükv), den Landeshauptmann Arno Kompatscher zugesichert und den die Landesregierung gesetzt hat. Wie bereits vergangene Woche berichtet, konnten sich die Landesagentur für die Gewerkschaftsbeziehungen und die repräsentativsten Gewerkschaftsorganisationen darauf einigen, den monetären Teil des Bükv für die Jahre 2022-2024 noch vor dem Abschluss des „alten“ Bükv 2019-21 abzuschließen.

Dieses Vorgehen hat die Landesregierung nun per Beschluss formalrechtlich besiegelt. Damit ist der Weg frei für die Unterzeichnung des ersten Teilvertrages zum neuen Dreijahreszeitraum 2022-2024 am morgigen Mittwoch Abend. Nach dieser Unterzeichnung kann zum einen im Herbst die zugesagte Einmalzahlung an die vom Bükv betroffenen Personen und das Personal der Schulen staatlicher Art erfolgen, zum anderen ist auch der Weg für die strukturellen Anpassungen der Gehälter an die Inflation frei. Insgesamt stellt das Land dafür eine Summe von 326,5 Millionen Euro zur Verfügung.

“Voraussichtlich mit dem Oktobergehalt kann damit als Einmalzahlung der Inflationsausgleich für die Jahre 2019-21, ein weiterer Inflationsausgleich für das Jahr 2022 sowie ein Vorschuss auf die Erhöhung der Entlohnungen für den Dreijahreszeitraum 2022-2024 ausbezahlt werden. Zudem sind ab 1. Jänner 2023 die Gehälter entsprechend erhöht. Die entsprechende Nachzahlung erfolgt gleichzeitig mit der Einmalzahlung”, sagt sagt Landeshauptmann Arno Kompatscher: “Wir möchten zeigen, dass wir ein verlässlicher Arbeitgeber sind und uns der Anliegen unserer Mitarbeitenden annehmen.” Persönlich war Kompatscher im Frühsommer dafür eingestanden, dass im Nachtragshaushalt die Mittel für die Auszahlung des Inflationsausgleichs zweckgebunden würden. Das ist erfolgt.

Begünstigte sind alle öffentlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die der Bükv gilt, sprich der Landesverwaltung inklusive Landesschulen, des Sanitätsbetriebs, des Wohnbauinstituts, der Gemeinden, Bezirksgemeinschaften, Seniorenwohnheime, des Verkehrsamts Bozen und der Kurverwaltung Meran. Ein getrennter Kollektivvertrag gilt hingegen für das Personal der Schulen staatlicher Art.

Bezirk: Bozen