Von: mho
Bozen – Neue Kollektivverträge, ein neues Gesetz zur offenen Verwaltung und der Ausbau der eGov-Dienste beschäftigten das öffentliche Personal- und Verwaltungsressort im Jahr 2016. “Die Verwaltungsinnovation 2018’ ist einer der größten Reformprozesse, den die Landesverwaltung seit den 70er Jahren erlebt. Viele der kleinen Schritte, die das Gesamtpaket ausmachen werden, wurden 2016 gesetzt”, sagt Personal- und Verwaltungslandesrätin Waltraud Deeg mit Blick auf das abgelaufene Jahr.
Bereichsübergreifender Kollektivvertrag
2016 stand im Zeichen neuer Kollektivverträge. Los ging es damit eigentlich schon Ende 2015, als die Verhandlungen zum bereichsübergreifenden Kollektivvertrag nach 5 Jahren Stillstand wieder aufgenommen wurden. 2016 konnten sie abgeschlossen werden, seit dem 1. Juli 2016 erhalten die rund 40.000 öffentlich Bediensteten durchschnittlich 40 Euro Brutto mehr Gehalt, ab Mai 2017 wurde eine weitere Erhöhung von 40 Euro Brutto zugesichert. “Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das Herzstück der Verwaltung, daher arbeiten wir immer weiter daran, ihnen guten Rahmenbedingungen zu bieten”, sagt Personallandesrätin Deeg.
Südtirol ist die erste (und bisher einzige) Provinz Italiens, die diesen bereichsübergreifenden Kollektivvertrag abgeschlossen hat. Neben den insgesamt 80 Euro Gehaltsaufbesserung erhöht sich auch der Arbeitgeberanteil für den Zusatzrentenfonds ab dem 1. Jänner 2017 um ein Prozent – vorausgesetzt, die Bediensteten heben ihren Teil auch entsprechend an. Den Familien kommt zudem die Anhebung der Elternzeit zugute: Während sie bisher für Kinder bis zu 8 Jahren in Anspruch genommen werden konnte, ist das mit dem neuen Vertrag für Kinder bis 12 Jahren möglich. Der neue bereichsübergreifende Kollektivvertrag gilt für den Zeitraum von 2016 bis 2018. Die Landesregierung stellt für diesen Zeitraum 125 Millionen Euro zur Verfügung. In Anlehnung an den bereichsübergreifenden Kollektivvertrag trat wenige Wochen später auch der neue Landeskollektivvertrag für das Lehr- und Erziehungspersonal an den Grund-, Mittel- und Oberschulen in Kraft, kurz vor Weihnachten erteilte die Landesregierung dann auch grünes Licht für die Unterzeichnung des Bereichskollektivvertrages für das Personal der Berufsfeuerwehr.
Neue Personalordnung und Inklusion
Das neue Personalgesetz, das 2015 verabschiedet wurde und ein wichtiger Teil der “Verwaltungsinnovation 2018″ ist, trägt erste Früchte. „Ziel ist es, unsere Landesverwaltung noch effizienter, innovativer und damit zukunftsfit zu machen”, sagt Deeg. Die Neuerungen werden nach und nach greifen. Eine Veränderung, die 2016 schon zu spüren war: Es konnten vier Mal so viele Menschen mit Behinderung in die Landesverwaltung aufgenommen werden wie 2015. Ein Großteil von ihnen arbeitet als Ausgeher, als Bibliothekshilfen, als Verwaltungspersonal in Schulen oder in Sekretariaten. Insgesamt sind derzeit 244 Menschen mit Behinderung in der Südtiroler Landesverwaltung beschäftigt. Eine von ihnen ist Nadja Hofer.
Bei einem tragischen Unfall verlor die junge Frau einen Arm. Derzeit arbeitet sie in der Hotelfachschule in Bruneck im Sekretariat – sie macht ein Betriebspraktikum. Die meisten Menschen mit Behinderung starten so in den Landesdienst. Nicht zu vergessen sind darüber hinaus auch jene Landesangestellten, die ihre ursprüngliche Tätigkeit – etwa nach einem Unfall – nicht mehr ausüben können, deshalb aber natürlich nicht aus dem Landesdienst ausscheiden. “Wir haben in den vergangenen Jahren einige Schritte gesetzt, um die Situation der Menschen mit Beeinträchtigungen in der Landesverwaltung zu verbessern”, sagt Deeg, “am Ziel sind wir aber noch lange nicht”.
Reorganisation der Ämter und Abteilungen
Ein Eckpfeiler des Projekts “Verwaltungsinnovation 2018” ist die Reorganisation der Landesverwaltung. Im Zuge dieses Reorganisationsprozesses wurden bereits 22 Ämter, Abteilung und andere Körperschaften neu aufgestellt. 2016 wurden die Zusammenlegung und Neuordnung weiterer Ämter und Abteilungen beschlossen. “Damit soll eine gute funktionierende Organisation, effiziente Verwaltungsabläufe sowie ein gezielter und ökonomischer Einsatz der Mittel erreicht werden”, betont Verwaltungslandesrätin Waltraud Deeg. Im Rahmen der Reorganisation werde auch die Führungsstruktur verbessert und an neue Erfordernisse angepasst. Vorgesehen ist die Möglichkeit zur Abänderung der Aufgaben und Organisationseinheiten im Landesgesetz zur “Neuordnung der Führungsstruktur der Südtiroler Landesverwaltung” aus dem Jahr 1992.
Eindämmung der öffentlichen Ausgaben
Begleitet wird die Verwaltungsinnovation 2018 auch vom sogenannten Ausgabenausschuss. Ziel des fünfköpfigen Gremiums bestehend aus dem Vorsitzenden Martin Steinmann, Luca Bisio, Thomas Koler, Ines Pellegrini und Kurt Promberger, ist es, den Landeshaushalt Ausgabenposten für Ausgabenposten zu durchleuchten. Die Experten unterziehen die Einnahmen und vor allem die Ausgaben einer kritischen Analyse und arbeiten Vorschläge für den verbesserten Einsatz der öffentlichen Ressourcen aus. Im Jahr 2015 legte der Ausschuss 14 Vorschläge vor, im Jahr 2016 wurden 4 Vorschläge an den Lenkungsausschuss für die Verwaltungsinnovation übermittelt.
In ihrer letzten Sitzung vor Weihnachten hat die Landesregierung die Richtlinien zur Eindämmung der öffentlichen Ausgaben vorgegeben. Von den beschlossenen Maßnahmen betroffen sind der Südtiroler Sanitätsbetrieb, die Universität Bozen, die Handelskammer, die Hilfskörperschaften und In-House- Gesellschaften des Landes und jene Körperschaften, deren Ordnung vom Land geregelt oder finanziert werden. “Es geht nicht um eine Zentralisierung, und auch nicht um einen reinen Sparzwang”, betont Verwaltungslandesrätin Waltraud Deeg, “es geht vielmehr darum, den Haushalt so aufzustellen, dass künftige Herausforderungen bewältigt werden können. Eine unabhängige und zielgerichtete Analyse ist die Grundlage dafür.”