Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl: Anträge werden ausgesetzt

Österreich setzt laufende syrische Asylanträge aus

Montag, 09. Dezember 2024 | 19:21 Uhr

Von: apa

Bundeskanzler Karl Nehammer hat am Montag Innenminister Gerhard Karner (beide ÖVP) damit beauftragt, alle laufenden syrischen Asylanträge auszusetzen bzw. alle Asylgewährungen zu überprüfen. “In diesem Zusammenhang habe ich das Ministerium beauftragt, ein geordnetes Rückführungs- und Abschiebe-Programm nach Syrien vorzubereiten”, sagte Karner laut einer Aussendung. Gleichzeitig werde auch der Familiennachzug ausgesetzt.

Die politische Lage in Syrien habe sich in den letzten Tagen “grundlegend und vor allem rasant verändert”, hieß es aus dem Innenressort in einem schriftlichen Statement zur APA. Das Ministerium beobachte und analysiere aktuell die neue Lage. “Wesentlich ist eine Neubewertung des Lagebilds, das für die weitere Bearbeitung der Fälle (anhängige Verfahren, Familienverfahren, Aberkennungsverfahren) notwendig ist.” Dies erfolge durch eine Erhebung der Lage vor Ort.

“Asylgewährungen sind eigentlich auf Zeit”, betonte Nehammer am Abend in einem Video-Statement auf der Plattform X. Und jetzt gehe es darum, den zu uns geflohenen Syrern dabei zu helfen, in ihre Heimat zurückzukehren. Gleichzeitig müssten alle laufenden Verfahren gestoppt werden, weil der Asylgrund nicht mehr gegeben sei und neu geprüft werden müsse, argumentierte Nehammer.

Rund 7.300 offene Verfahren in erster Instanz betroffen

Betroffen von dem Stopp sind laut Innenministerium rund 7.300 offene Verfahren in erster Instanz. Zu Jahresbeginn 2024 waren 95.180 Syrer in Österreich wohnhaft, hieß es aus dem Innenministerium mit Verweis auf Daten der Statistik Austria. Im Zeitraum Jänner bis November 2024 wurden 12.871 Asylanträge von Staatsbürgern aus Syrien gestellt.

Im Zeitraum 2015 bis November 2024 haben demnach 86.905 Syrer eine positive Asylentscheidung erhalten, 17.421 Syrer erhielten eine positive Entscheidung hinsichtlich subsidiären Schutzes.

Insgesamt sind mit Stichtag 30. November 2024 12.886 Verfahren von syrischen Staatsbürgern und Staatsbürgerinnen offen (I. und II. Instanz), davon lassen sich 1.146 dem Familiennachzug zuordnen. Für die erste Instanz ist das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) zuständig, diese werden nun ausgesetzt, für die zweite Instanz das Bundesverwaltungsgericht.

Bundesverwaltungsgericht verweist auf Einzelfallprüfung und labile Lage in Syrien

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) wies darauf hin, dass es als “in der Sache selbst” entscheidendes Verwaltungsgericht die aktuelle Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt seiner Entscheidungen in jedem Einzelfall anzuwenden habe. Bei Asylverfahren erfolge die Entscheidung auf einer aktuellen und fundierten Länderberichtslage. Die Situation in Syrien erweise sich zur Stunde als sehr labil. Zudem hänge die Frage, ob eine Entscheidung getroffen werden kann, auch vom erstatteten Vorbringen der beschwerdeführenden Partei ab, hieß es in einer Stellungnahme.

Kickl will “Schwerpunktaktion”

FPÖ-Chef Herbert Kickl forderte am Montag von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP), sofort “mehrere Maßnahmen einzuleiten”. Dies solle eine Schwerpunktaktion zur Aberkennung des Schutzstatus umfassen, darüber hinaus “sofortige Abschiebungen – auch von Asylwerbern” – und weiters keine Annahme mehr von Asylanträgen. Er verwies auf die am Vortag in Wien stattgefundenen Demonstrationen von Syrern, die “lautstark den Sturz von Assad” gefeiert hätten. Damit hätten sie ganz klar gezeigt, “dass sie wieder in ihre Heimat Syrien zurückkehren können, weil sich dort die Zustände, vor denen sie angeblich geflohen sind, geändert haben”, meinte Kickl. Auch forderte er eine “Rückkehr-Initiative” auf EU-Ebene und sah hier neben Karner vor allem auch Migrationskommissar Magnus Brunner (ÖVP) in der Ziehung.

Ähnlich äußerte sich der oberösterreichische Integrationslandesrat Christian Dörfel (ÖVP), der neben der Aussetzung laufender Asylverfahren auch die Aufhebung bereits erteilter Asylbescheide forderte. Die veränderte politische Lage in dem Land erfordere eine Neubewertung der Fluchtgründe, sagte er.

NEOS sehen in vorläufigem Aussetzen “richtigen Schritt”

Auch für die NEOS ist das vorläufige Aussetzen von Asylanträgen und Anträgen auf Familienzusammenführungen “angemessen und nachvollziehbar”. Der Rechtsstaat werde klären, ob und wann es zu einer “ausreichenden Stabilisierung” der Lage in Syrien komme, betonte Asylsprecherin Stephanie Krisper: “Wann immer das der Fall ist, gehen wir davon aus, dass viele Syrerinnen und Syrer freiwillig in ihre Heimat zurückkehren wollen.” Daher brauche es dann auch Rückkehrhilfen und -beratungen.

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