Von: apa
In der Gastronomie und Hotellerie sind zuletzt anonyme und/oder Fake-Bewertungen im Internet verstärkt thematisiert worden. In Italien ist eine Neuregelung angekündigt und auch hierzulande steht die Zweckentfremdung von Bewertungen in der Kritik. “Vermehrte online Fake-Bewertungen schaden Plattformen, Konsumentenschutz und Betrieben”, so die Staatssekretäre für Tourismus bzw. Digitales, Susanne Kraus-Winkler und Florian Tursky (beide ÖVP). Es geht um eine Klarnamenpflicht.
“Die aktuellen Diskussionen in Italien und Österreich bestätigen, dass Bewertungsplattformen immer häufiger zweckentfremdet werden, um absichtlich unwahre Behauptungen anonym zu verbreiten”, so die Regierungspolitikerin am Montag in einer Aussendung. “Gängige Beispiele sind gezielte Negativbewertungen von Konkurrenzbetrieben, gekaufte Likes oder irreführende Erfahrungsberichte von Scheinkundinnen und -kunden.” Mit einer Klarnamenpflicht ließe sich solchen “Fehlentwicklungen” entgegenwirken, glaubt Kraus-Winkler.
Tursky gibt zu bedenken, dass viele potenzielle Gäste den Bewertungen auf Plattformen vertrauten. Das Vertrauen dürfe nicht durch Fake-Bewertungen zerstört und einhergehend redlichen Unternehmen geschadet werden. “Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und was offline gilt, muss auch online gelten”, so Tursky.
Grundsätzlich seien Online-Bewertungsplattformen gerade für den Tourismus wichtig, das sie die Bekanntheit von Betreiben steigern und den Qualitätswettbewerb stärkten. Das gelte auch für harte Kritiken, solange diese “ehrlich und konstruktiv” ausfielen, so Kraus-Winkler. Bei der Klarnamenpflicht gehe es deshalb “weder um ein Meinungs-, noch um ein Nickname-Verbot”. Wichtig sei, dass Behörden bei rechtswidrigen Aussagen wie zum Beispiel Drohungen gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rasch einschreiten können und absichtlich unwahre Behauptungen wie Wettbewerbsverzerrungen durch Bots erschwert werden. Durch die Möglichkeiten der Textgenerierung durch künstliche Intelligenz sei es mittlerweile ein leichtes, massenhaft online Fake-Bewertungen abzugeben.
Hinweise auf Fake-Bewertungen sind etwa, wenn für ein Konkurrenzprodukt geworben wird, oder wenn es innerhalb kürzester Zeit, egal ob positiv oder negativ, zu einer ungewöhnlichen Anhäufung von Bewertungen kommt. Ebenso könne es sich um Fake-Bewertungen handeln, wenn ein Restaurant etwa erst kürzlich eröffnet hat, aber schon unzählige Male bewertet wurde.