Die ÖVP wirft der Koalitionspartnerin Amtsmissbrauch vor.

ÖVP zeigte Gewessler an

Donnerstag, 20. Juni 2024 | 19:26 Uhr

Von: apa

Die ÖVP hat am heutigen Donnerstag die von ihr angekündigte Anzeige wegen Amtsmissbrauchs gegen die Grüne Umweltministerin Leonore Gewessler eingebracht. Bundeskanzler und ÖVP-Obmann Karl Nehammer verteidigte bei einem Pressegespräch in Klagenfurt die Anzeige gegen seine Regierungskollegin und warf ihr erneut mehrmals Verfassungsbruch vor. Diese sieht den rechtlichen Schritten weiterhin gelassen entgegen.

Trotz des Verfassungsbruch wolle er die Regierungszusammenarbeit nicht aufkündigen, weil Österreich dann “Chaos und eine Staatskrise” drohen würden, erklärte Nehammer. Es sei “wichtig, das, was passiert ist, nicht zu ignorieren”, weshalb man die Anzeige erstattet habe: “Das Recht ist gebrochen worden, die Bundesverfassung wurde ignoriert, und auch der Koalitionsvertrag.” Es brauche ein klares Aufzeigen dessen: “Es kann nicht sein, dass eine Ministerin einfach Recht brechen kann.”

Auf Nachfrage, wie man mit einer Politikerin weiter zusammenarbeiten könne, die man für eine Rechtsbrecherin halte, erklärte Nehammer: “Es war nie einfach, aber das Chaos zu vermeiden, steht im Vordergrund.” Nehammer war zum Auftakt einer ÖVP-internen Tour in Klagenfurt. Dabei soll es darum gehen, vor allem mit Bürgermeistern und Parteifunktionären ins Gespräch zu kommen, weitere Stopps sind auch in den anderen Bundesländern geplant.

In der Anzeige, die der APA vorliegt und am Donnerstag namens der Bundespartei bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht wurde, wirft die ÖVP ihrer Koalitionspartnerin vor, mit ihrer Zustimmung zur EU-Renaturierungsverordnung “wissentlich ihre Befugnis (…) missbräuchlich ausgeübt” zu haben, weil sie kein Einvernehmen mit den Bundesländern und dem ÖVP-geführten Landwirtschaftsministerium hergestellt hatte.

Gewesslers Ja zur Renaturierungsverordnung hatte die Regierung ordentlich ins Wanken gebracht, Nehammer hat sich aber letztlich dagegen entschieden, die Koalition platzen zu lassen. Allerdings kündigte die ÖVP sowohl eine Nichtigkeitsklage beim EuGH als auch die Amtsmissbrauchs-Anzeige gegen Gewessler an. Weitere Anzeigen aus der Partei seien nicht geplant, hieß es zur APA.

Die Argumente in der von der Kanzlei des Rechtsanwalts Werner Suppan verfassten Strafanzeige sind hinlänglich bekannt: Gewesslers Zustimmung auf EU-Ebene sei “nach innerstaatlichem österreichischen Recht zu Unrecht erfolgt und verstößt gegen die einschlägigen verfassungsgesetzlichen und einfachgesetzlichen Vorgaben”, heißt es darin. Es sei eine ablehnende einheitliche Stellungnahme der Bundesländer vorgelegen, außerdem habe die Ministerin nicht das Einvernehmen mit dem Landwirtschaftsministerium hergestellt.

Die Verordnung betreffe mit Naturschutz Angelegenheiten, in denen die Gesetzgebung auch Landessache sei. Die Bundesländer hätten dazu im November 2022 eine ablehnende einheitliche Stellungnahme abgegeben, die im Mai 2023 durch eine weitere einheitliche Stellungnahme der Länder ergänzt worden sei. Eine Abweichung von einer einheitlichen Stellungnahme der Bundesländer sei nur aus zwingenden Integrations- und außenpolitischen Gründen möglich, die hier nicht ersichtlich seien, heißt es in der Anzeige.

Der inzwischen erfolgte Meinungsumschwung aus Wien und Kärnten ändert für die ÖVP nichts: “Eine anderslautende dahingehende einheitliche Stellungnahme der Bundesländer, wonach sie dem Vorhaben der Renaturierungsverordnung nunmehr zustimmen würden, ist ungeachtet der Meinungsäußerungen einzelner Bundesländer in der Folge nicht zustande gekommen”, wird betont. Gewessler habe sich also über die einheitliche Länder-Stellungnahme “entgegen ihrer verfassungsgesetzlichen Bindung (…) hinweggesetzt”.

Weiters wird argumentiert, dass Bundesministerien bei Geschäften, die den Wirkungsbereich mehrerer Ressorts betreffen, entweder gemeinsam oder zumindest im Zusammenwirken mit den beteiligten Bundesministerien vorzugehen hätten. In diesem Fall sei das Landwirtschaftsministerium berührt. Gewessler habe aber weder das Einvernehmen mit dem Landwirtschaftsministerium hergestellt noch eine Beschlussfassung der Bundesregierung herbeigeführt, “obwohl ihr eine entsprechende Ablehnung der Renaturierungsverordnung durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft bekannt war”.

Dass all dies notwendig gewesen wäre, argumentiert die ÖVP auch in der Anzeige mit einer entsprechenden Information des Verfassungsdienstes im Kanzleramt. Es liege also “der Verdacht nahe, dass der Straftatbestand ‘Missbrauch der Amtsgewalt’ gemäß Paragraf 302 StGB erfüllt ist”, meint die ÖVP. Denn Gewessler habe “funktionell als ‘Beamtin'” wissentlich ihre Befugnis missbräuchlich ausgeübt, “indem sie dem Vorhaben mit dem (zumindest bedingten) Vorsatz, die betroffenen Bundesländer sowie das betroffene Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft (also den Bund) in ihren Rechten zu schädigen, zugestimmt hat”.

Die von Gewessler eingeholten Gutachten seien “private Expertisen”, die zeigen würden, dass sich die Angezeigte “völlig eindeutig darüber im Klaren war, dass ihr geplantes und angekündigtes Vorgehen offensichtlich gesetzes- und verfassungswidrig war”. Damit sei “ihre Wissentlichkeit beim vorgenommenen Befugnismissbrauch hinlänglich dokumentiert”, schreiben die ÖVP-Anwälte in der Anzeige.

In der Expertise des Verfassungsdienstes, auf die verwiesen wird, wird bekräftigt, dass die “bestehende einheitliche Stellungnahme der Länder weiterhin Wirkung entfaltet und den Bund bindet”, wie es in der der APA vorliegenden Erörterung hießt. Weiters wird betont: “Macht die Verordnung über die Wiederherstellung der Natur Maßnahmen im Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums notwendig, darf das BMK darüber hinaus (…) nur im Einvernehmen mit dem anderen Bundesministerium vorgehen.”

Hingewiesen wird darauf, dass die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Mitwirkungsrechte in Angelegenheiten der europäischen Integration festlegt, dass es Sache der Länder ist, wie sie die einheitliche Stellungnahme herbeiführen. Zugleich geht der Verfassungsdienst davon aus, dass die Ablehnung der Länder noch immer gilt. Die erste einheitliche Stellungnahme der Landeshauptleute sei am 2. November 2022 beschlossen worden. Sie gebe klar zu erkennen, dass das Vorhaben als Ganzes abgelehnt werde. Es sei davon auszugehen, dass diese Einschätzung auch bestehen bleibe, wenn sich das Vorhaben ändere, heißt es.

Um erneut eine Stellungnahme zu formulieren, wäre erneut ein Tätigwerden aller Länder erforderlich. Hervorgehoben wird auch, dass im April des heurigen Jahres die ablehnende Haltung der Länder bekräftigt wurde. Das sei bereits nach Einigung im Trilog über den finalen Text der Verordnung erfolgt, betont man. Tatsächlich gibt es laut Verfassungsdienst sehr wohl die Möglichkeit von der Länder-Festlegung abzuweichen – nämlich wenn “zwingende integrations- und außenpolitische Gründe” dies erfordern würden. Gewessler habe sich aber nie darauf berufen. In einem derartigen Fall hätten die Gründe den Ländern auch unverzüglich mitgeteilt werden müssen, wird erläutert.

Die angezeigte Ministerin zeigte sich am Donnerstag weiterhin unbeeindruckt. “Ich sehe allfälligen rechtlichen Schritten sehr gelassen entgegen”, sagte Gewessler am Rande des “Austrian World Summits” (AWS) in Wien gegenüber Journalisten. Sie habe dem Renaturierungsgesetz rechtskonform zugestimmt, “und ich folge damit nicht nur der Rechtslage, sondern auch der langjährigen Praxis”, betonte sie unter Verweis etwa auf das Veto von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) gegen den von den Grünen unterstützten Schengen-Beitritt von Rumänien und Bulgarien. Den Renaturierungs-Beschluss lobte Gewessler erneut als “Sieg für die Natur”: “Ich bin sehr froh, dass ich einen Beitrag dazu leisten konnte.”

Die Staatsanwaltschaft Wien bestätigte auf APA-Anfrage das Einlangen der Anzeige im Laufe des Donnerstags. Diese werde nun geprüft. Bei Amtsmissbrauch drohen laut Paragraf 302 des Strafgesetzbuchs Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.