Artikeldebatte (Art. 1 bis 6) zum Landesgesetzentwurf Nr. 136/23

Omnibusgesetzentwurf des Landtags

Freitag, 09. Juni 2023 | 22:42 Uhr

Von: ka

Bozen – Landesgesetzentwurf Nr. 136/23 Änderungen zu Landesgesetzen in den Bereichen Landesämter und Personal, Bezirksgemeinschaften, Unterricht, Museen, geschlossene Höfe und Agrargemeinschaften, Gewässerschutz und Gewässernutzung, Landschaftsschutz, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei, öffentliche Aufträge, Straßenwesen, Gesundheit, Fürsorge, Wohlfahrt, Wohnbau und Nahrungsmittelhygiene (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag des Landeshauptmannes Arno Kompatscher).

Im Folgenden die Artikel, zu denen eine Debatte stattfand:

Art. 1 Änderung des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17, „Regelung des Verwaltungsverfahrens“
Brigitte Foppa (Grüne) fragte nach einer Präzisierung. LH Arno Kompatscher antwortete, die Bestimmung habe einen verwaltungstechnischen Hintergrund. Der Beschluss müsse sowieso veröffentlicht werden. Es sei eine Verfahrensvereinfachung und vereinfache den Zugang – dies sei zum Schutz der Bürger.

Art. 1 wurde mehrheitlich angenommen.

Art. 2 sieht ein Beratendes Fachorgan zu Gesetzesinitiativen vor, das der Landesregierung und dem Rat der Gemeinden zur Verfügung steht. Alex Ploner (Team K) forderte in einem Änderungsantrag, dass das Fachorgan auch dem Landtag zur Verfügung stehen sollte, da der Landtag das gesetzgebende Organ im Land sei. LH Arno Kompatscher antwortete, die Abgeordneten könnten das Rechtsamt der Landesregierung in Anspruch nehmen und dass man sich an das Fachorgan wenden könne, wenn es darum gehe, unklare Punkte in bereits ausgearbeiteten Gesetzen zu klären. Es gebe auch ein Problem bei der Finanzierung, da es eine Obergrenze von 25.000 Euro an Ausgaben gebe. Im Trentino und in Tirol würden dieselben Regelungen gelten.
Die Änderungsanträge zum Art. 2 des Abg. A. Ploner und des Abg. Galateo (3) wurden jeweils mehrheitlich abgelehnt; Art. 2 wurde mit 18 Ja und 13 Nein angenommen.

Art. 4 Änderung des Landesgesetzes vom 21. Juli 2022, Nr. 6, „Regelung der Führungsstruktur des öffentlichen Landessystems und Ordnung der Südtiroler Landesverwaltung“.

Landtag/Werth

Maria Elisabeth Rieder (Team K) erläuterte ihren Änderungsantrag zum Artikel, mit dem sie eine Ergänzung bezüglich der Mitglieder der Prüfstelle forderte. Diese sei notwendig, um die Beibehaltung der bisherigen Einstufung der Mitglieder der Prüfstelle beizubehalten und die Herabstufung eines Kontrollorganes zu vermeiden. In ihren Änderungsanträgen forderte Magdalena Amhof (SVP) ebenso Präzisierungen zur wirtschaftlichen Behandlung der Mitglieder der Prüfstelle sowie zudem das Einfügen eines 3., eines 4. und eines 5. Absatzes (mit denen jeweils Präzisierungen vorgenommen werden) und das Streichen des Absatzes 02. LH Arno Kompatscher sagte, der ökonomische Teil dürfte geklärt sein – die Mitglieder würden nicht weniger, sondern mehr als bisher erhalten. Man habe auch geklärt, dass die Frist für die Nichtbesetzung einer Führungsposition zwei Jahre nach Ausscheiden aus der Prüfstelle ablaufe. Als Landesregierung könne man keinen Beschluss machen, ohne dass die finanzielle Deckung geregelt sei.

Der Änderungsantrag der Abg. Rieder wurde mehrheitlich abgelehnt, die fünf Änderungsanträge der Abg. Amhof wurden jeweils angenommen; Art. 4 wurde mit 18 Ja, 4 Nein und 10 Enthaltungen angenommen.

Art. 6 Änderung des Landesgesetzes vom 16. Juli 2008, Nr. 5, „Allgemeine Bildungsziele und Ordnung von Kindergarten und Unterstufe“
Mit einem Änderungsantrag schlug Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit) die Streichung des Absatzes 01 vor, in dem es um das verpflichtende Kindergartenjahr geht. Der Kindergarten solle, so die Abgeordnete, weiterhin freiwillig bleiben. Alex Ploner (Team K) dagegen forderte mit einem Änderungsantrag die Umformulierung des Absatzes 02, da verpflichtende Sprachkurse für Erziehungsberechtigte kaum umsetzbar seien. Fünf Änderungsanträge kamen von Marco Galateo (Fratelli d’Italia), drei um die Freiheit der Einschreibung in Schulen zu gewährleisten, einen um auf die positiven Effekte des Gesprächs und der Sprachkurse hinzuweisen, einen der sich auf das Notensystem bezieht und darauf abzielt, die Noten auch unterhalb der “4” beizubehalten.

Die Sitzung wurde um 19.00 Uhr unterbrochen; die Behandlung des LGE 136/23 wird um 20.00 Uhr wieder aufgenommen.

 

Bezirk: Bozen