Basis für viele Aspekte des Minderheitenschutzes

Online-Sprachgruppenzählung läuft bis Ende Februar

Freitag, 05. Januar 2024 | 10:21 Uhr

Von: mk

Bozen – Seit einem Monat läuft die Sprachgruppenzählung unter dem Motto “Du zählst”. 484.000 Menschen, die in Südtirol wohnen, sind dabei aufgerufen, zu erklären, welcher der drei Sprachgruppen Deutsch, Italienisch oder Ladinisch sie sich angehörig fühlen bzw. welcher sie sich angliedern wollen.

Die Sprachgruppenzählung ist die Grundlage für viele Aspekte des Zusammenlebens und für den Minderheitenschutz. Sie wirkt sich beispielsweise auf die Verteilung der Stellen im öffentlichen Dienst (z.B. in der Landesverwaltung oder bei den Gemeinden), auf die Aufteilung der Landesgelder (z.B. bei der Zuweisung der Wohnungen des Wohnbauinstitutes Wobi) oder bei der Vertretung in Kollegialorganen (z.B. in der Landeskommission für Raum und Landschaft) aus. “Die Beteiligung an der Sprachgruppenzählung ist für alle italienischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Stichtag 30. September 2023 in Südtirol wohnhaft waren, eine Bürgerpflicht. Für Unterstützung sind wir, ebenso wie die Bürgerschalter in den Gemeinden allerdings gerne mit Rat und Tat zur Stelle”, erklärt der Direktor des Landesinstituts für Statistik (ASTAT), Timon Gärtner.

Einladungsschreiben an die Bevölkerung

In den vergangenen Wochen wurde jedem Haushalt bzw. jeder Familie ein Einladungsschreiben, adressiert an den Haushaltsvorstand, mit wichtigen Informationen zur Sprachgruppenzählung zugeschickt. Somit erhält beispielsweise eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter 14 Jahren ein einziges Einladungsschreiben, das für alle Mitglieder der Familie gilt und sie zur Teilnahme an der Zählung einlädt. Eine Ausnahme bilden Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren: Sie erhalten ein eigenes Schreiben mit einem persönlichem PIN für die Online-Teilnahme an der Sprachgruppenzählung.

Schritt für Schritt zur Online-Abgabe

Erstmals kann sich jede Bürgerin und jeder Bürger bei der laufenden Sprachgruppenzählung über die Webseite https://sprachgruppenzaehlung.provinz.bz.it selbst an der Erhebung beteiligen. Bis einschließlich 29. Februar 2024 ist das Online-Portal zugänglich. Um die Anonymität der Befragung zu garantieren, müssen nach der Zustimmung zur Datenschutzerklärung individuelle Zugangsdaten (Token und Pin) erstellt werden. Dafür benötigt man die digitale Identität SPID, eine aktivierte Bürgerkarte oder die Elektronische Identitätskarte (EIK). Da es sich bei Token und Pin um alphanumerische Codes handelt, sollte man sich die Codes entweder abschreiben oder in den Zwischenspeicher kopieren. Danach muss man von der Seite “Verwaltung von Authentifizierungscode und Passwort” wieder auf die Hauptseite der Sprachgruppenzählung wechseln (meistens muss dafür nur wieder auf die erste Registerkarte/Tab gewechselt werden). Unter dem vorher angeklickten Feld zur Generierung von Token und Passwort findet sich als zweiter Punkt das Feld “Erklärung abgeben”. Indem man dort klickt, gelangt man auf das Anmeldefeld. Dann kann zuerst der Token und in einem zweiten Schritt das Passwort eingegeben oder eingefügt werden. Über den Punkt “Weiter” gelangt man schließlich auf die Seite, auf der man die eigene Sprachgruppe angeben muss. Man kann dabei einer Sprachgruppe angehören oder sich auch nur einer Sprachgruppe angliedern. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Elternteile unterschiedlichen Sprachgruppen angehören oder man aus einem anderssprachigen Land stammt (jedoch die italienische Staatsbürgerschaft besitzt). Zudem besteht die Möglichkeit, eine leere Erklärung abzugeben. Sobald ein Feld ausgewählt wurde und man auf “Weiter” klickt, erscheint eine Zusammenfassung. Mit “Erklärung absenden” wird die Teilnahme an der Sprachgruppenzählung erfolgreich beendet. Wenn gewünscht, kann man sich die Bestätigung für die Teilnahme auch ausdrucken. Ein Erklärvideo sowie ein PDF der einzelnen Schritte ist auf der Webseite zur Sprachgruppenzählung abrufbar.

Papiererhebung ab April

Wer die Erklärung nicht online ausfüllen kann oder möchte, wird ab April 2024 von Datenerheberinnen und -erhebern der Wohnsitzgemeinde direkt kontaktiert, um die Erklärung in Papierform auszufüllen. Denn die Teilnahme an der Sprachgruppenzählung ist eine Bürgerpflicht für alle italienischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die zum Stichtag 30. September 2023 in Südtirol wohnhaft waren. Für Kinder bis 14 Jahren müssen die Eltern die Zählung ausfüllen. Seniorinnen und Senioren, die in einem Seniorenwohnheim leben, werden vom dortigen Personal beim Ausfüllen unterstützt.

Informationen, Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) und das Erklärvideo zur Teilnahme an der Sprachgruppenzählung sind auf der dreisprachigen Webseite abrufbar. Darüber hinaus bietet das ASTAT den Bürgerinnen und Bürgern weitere Unterstützung bei der Sprachgruppenzählung: Diese können sich bei Fragen auch an das Call Center unter der Rufnummer 0472 973860, an die E-Mail-Adresse sprachgruppenzaehlung@provinz.bz.it sowie an die Bürgerschalter der Gemeinden wenden.

Bezirk: Bozen